Stellungnahme vom Bayerischen Landesamt für Umwelt vom 19.01.2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 30.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Textauszug:
Mit E-Mail vom 19.12.2022 geben Sie dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der o.g. Planänderung.
Als Landesfachbehörde befassen wir uns v. a. mit umweltbezogenen Fachfragen bei Planungen und Projekten mit überregionaler und landesweiter Bedeutung, mit Grundsatzfragen von besonderem Gewicht sowie solchen Fachbelangen, die von örtlichen oder regionalen Fachstellen derzeit nicht abgedeckt werden (z. B. Rohstoffgeologie, Geotopschutz, Geogefahren).
Die o. g. vom LfU zu vertretenden Belange werden nicht berührt bzw. wurden ausreichend berücksichtigt.
Zu den örtlich und regional zu vertretenden Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und technischen Umweltschutzes verweisen wir auf die Stellungnahmen des Landratsamtes Traunstein (Untere Naturschutzbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde).
Die Belange der Wasserwirtschaft und des vorsorgenden Bodenschutzes werden vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein wahrgenommen. Die Stellen bereiten wir bei besonderem fachspezifischen Klärungsbedarf im Einzelfall.
Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See:
Die vom LfU zu vertretenden Belange werden nicht berührt bzw. wurden ausreichend berücksichtigt. Die genannten Fachbehörden wurden im Verfahren beteiligt und ihre ggf. abgegebenen Stellungnahmen entsprechend berücksichtigt.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.06.2023 09:07 Uhr