Nachrufregelung für Feuerwehrkommandanten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 10.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 10.01.2024 ö 5

Sachverhalt öffentlich

Dem Amt des ersten Feuerwehrkommandanten kommt aufgrund der hohen Verantwortung und des großen Aufgabenfeldes eine besondere Bedeutung bei den Ehrenämtern zu. Die vom Ge-meinderat am 19.03.2009 beschlossene Nachrufregelung beinhaltet jedoch nur Regelungen für ehrenamtliche Bürgermeister und Gemeinderäte. Im Hinblick auf eine einheitliche Vorgehensweise für die Zukunft wäre eine eindeutige Nachrufregelung auch für die Feuerwehrkommandanten sinnvoll.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, bei allen aktiven und ehemaligen Feuerwehrkomman­danten (erste, zweite und dritte Kommandanten) einen Nachruf in der Presse zu veröffentlichen und einen Kranz niederzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2025 09:38 Uhr