Anfrage zur Änderung des Bebauungsplanes "Tengling - Südwest"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 29.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 29.02.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt öffentlich

Es liegen der Verwaltung zwei Anfragen für eine Bebauungsplanänderung des BPL „Tengling – Südwest“ im Bereich des Hofangers vor.

Der o. g. Bebauungsplan ist aus dem Jahr 1980 und trifft sehr spezifische Festsetzungen für jedes einzelne Grundstück betreffend der Höhenentwicklung der Baukörper. Daher kann hier auch keine Befreiung in Aussicht gestellt werden, da die Grundkonzeption des Bebauungsplans betroffen ist. Es liegen bereits drei abgeschlossene Änderungsverfahren im Geltungsbereich vor, welche eine Höhenänderung der Baukörper zugelassen haben (Fl.Nrn. 202/1, 202/12, 200/18 und 26/4). Die Bauverwaltung vertritt, wie auch im Bebauungsplan Almfeld, die rechtliche Auffassung, dass sog. Briefmarkenplanungen nicht rechtskonform sind und daher der Bebauungsplan komplett überarbeitet und Nachverdichtungsmöglichkeiten für alle Parzellen ermöglicht werden sollen. 

Die Verwaltung konnte mit dem Büro für Bauleitplanungen, welches tätig ist, bereits in Vorgesprächen gehen, wie eine mögliche Bebauungsplanänderung auf den Weg gebracht werden könnte. Sofern eine komplette Bebauungsplanüberarbeitung von Seiten des Gemeinderats beschlossen wird, muss ein entsprechendes Büro in einer Ausschreibung ermittelt werden; bei einer Briefmarkenplanung muss mit den Interessenten ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden in welchem die Auftragsvergabe an ein Planungsbüro und die damit zusammenhängende Kostenregelung festgehalten wird.
Es ist zu entscheiden, ob eine Änderung in Aussicht gestellt wird und wenn ja in welchem Umfang (kompletter Geltungsbereich oder auf die beantragten beiden Parzellen, mit den noch unbebauten Parzellen).

Beschluss

Beschlussvorschlag 1: 
Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die komplette Überarbeitung des Bebauungsplans Tengling – Südwest. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Ausschreibung für ein geeignetes Planungsbüro durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 13.11.2024 10:42 Uhr