Bauantrag zur Erstellung von 3 Stellplätzen für Wohnmobil / Wohnwagen an der Hofstelle, Fl.Nr. 2080, Gem. Taching, Hucking 1
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 16.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt öffentlich
Der Antragsteller beantragt die Erstellung von drei Stellplätzen für Wohnmobil / Wohnwagen an der Hofstelle. Die Zufahrt soll mit Bindekies oder Rasengitter errichtet werden.
Die versiegelte Fläche durch die Stellplätze ist mit jeweils 6m x 3m geplant, die Zufahrt zusätzlich mit 9m². Somit beträgt die geplante Versiegelung derzeit 63m².
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 BauGB. Die Errichtung von drei Stellplätzen ist aus Sicht der Verwaltung auch noch als privilegierte, mitgezogene Nutzung i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu sehen. Gemäß der GemBek kann man davon ausgehen, dass dies bei „einigen wenigen‘ Stellplätzen der Fall ist, solange kein „Campingplatz“ vorliegt. Von einem solchen ist bei mehr als 3 Stellplätzen auszugehen. Die Stellungnahme des AELF Bereich Landwirtschaft bestätigt dies ebenfalls. Es sollte aus Sicht der Verwaltung auf eine möglichst geringe Versiegelung geachtet werden.
Entgegenstehende Belange i.S.d. § 35 Abs. 3 BauGB sind nicht ersichtlich. Insbesondere stellt der FNP eine „Fläche für die Landwirtschaft“ dar.
Eine öffentliche Straßenanbindung für das Baugrundstück ist durch den öffentlichen Feldweg Nr. 8 „Waldweg in Hucking“ vorhanden. Die ausreichende Erschließung i.S.d. § 35 BauGB ist daher gegeben.
Angaben zur Nachbarbeteiligung fehlen.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.01.2025 15:59 Uhr