Antrag auf Nutzungsänderung der beiden Wohneinheiten in Ferienwohnungen im bestehenden Wohnhaus, FlNr. 9/7, Gemarkung Taching, Am Lehmberg 2
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 25.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt öffentlich
Beantragt ist die Nutzungsänderung der beiden Wohneinheiten in Ferienwohnungen auf FlNr. 9/7, Gemarkung Taching, Am Lehmberg 2. Bauliche Änderungen sind nicht beantragt.
Im Antrag auf Ausnahme wird erwähnt, dass ggf. mittelfristig eine Rücknutzung geplant sei, weil die Antragstellerin und eines der Kinder diese bewohnen könnten. Für die rechtliche Beurteilung des aktuellen Antrags hat dies jedoch keine Relevanz.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Almfeld“ (5. Änderung).
Der Bebauungsplan setzt ein allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO fest.
Demnach sind Ferienwohnungen nur ausnahmsweise zulässig (vgl. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO i.V.m. § 13a BauNVO).
Eine Stellplatzberechnung liegt nicht vor. Allerdings ist auch keine Mehrung des Bedarfs zu erwarten. Die bestehende Nutzung als Wohngebäude benötigt vier Stellplätze (zwei je Wohneinheit). Die neue Nutzung benötigt als Ferienhaus (vgl. Ziffer 1.4 der gemeindlichen Stellplatzsatzung) nur einen Stellplatz je Einheit und somit zwei Stellplätze. Somit ergibt sich keine Mehrung.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching am See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.01.2025 08:39 Uhr