Information des Datenschutzbeauftragten zum Inhalt von Sitzungsprotokollen und elektronische Sitzungsladung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 14.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 14.11.2024 ö informativ 8

Sachverhalt öffentlich

In der beiliegenden E-Mail vom 23.09.2024 hat der kommunale Datenschutzbeauftragte im Landkreis Traunstein, Herr  , auf eine Veröffentlichung im Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz hingewiesen. Durch die Änderung der GO zum 01.01.2024 haben Bürger jetzt auch das Recht, sich Kopien von öffentlichen Sitzungsniederschriften anfertigen zu lassen. 
Aus diesem Grund muss umso mehr darauf geachtet werden, dass die Niederschriften personenbezogene Daten nur im gesetzlichen Umfang enthalten dürfen. Der Landesbeauftragte hat darauf hingewiesen, dass die Niederschriften von Sitzungen kommunaler Gremien zukünftig auf die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalte gemäß Art. 54 Abs. 1 GO beschränkt bleiben müssen. Danach ist vorgesehen, dass eine Niederschrift den Tag und Ort der Sitzung, die anwesenden Gremiumsmitglieder, die behandelten Gegenstände, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthält. Zudem kann ein Gremiumsmitglied verlangen, dass das eigene Abstimmungsergebnis in die Niederschrift aufgenommen wird. 
Auch die aktuell geltende Geschäftsordnung der Gemeinde Taching a. See vom 24.07.2014 bezieht sich zu Form und Inhalt der Sitzungsniederschriften in § 32 Abs. 1 bereits auf den Mindestinhalt des Art. 54 Abs. 1 GO. 
Wir bitten die Mitglieder des Gemeinderates um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen.

Datenstand vom 09.05.2025 09:32 Uhr