Stellungnahme der Bautechnik der VG Waging a. See vom 15.10.2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 21.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt öffentlich
Die Abteilung Bautechnik der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See schreibt Folgendes:
die Schmutzwasserbeseitigung des Grundstückes erfolgt über die gemeindliche Kanalisation. Ein
Hausanschlussschacht ist laut GIS vorhanden, siehe nachfolgend.
Das auf dem Grundstück anfallende Oberflächenwasser ist eigenverantwortlich einer fachgerechten Verwertung zuzuführen. Der in der Straße verlaufende Kanal dient unseren Unterlagen nach rein der Straßenentwässerung.
Die Ufergehölze des Tenglinger Baches sind so weit wie möglich zu schonen bzw. zu erhalten. Ufergehölze haben durch ihre unterschiedlichen Funktonen maßgebenden Einfluss auf ein intaktes Ökosystem eines Baches.
Auch die Begleiterscheinungen der Ufergehölze wie z.B. Laub sind zu dulden. Weiterhin wollen wir darauf hinweisen, dass sich die geplante Bebauung wie auch die bestehende Nachbarsbebauungen ggf. im Fallbereich der Ufergehölze befinden.“
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planerin wird angehalten, einen Hinweis im Planentwurf aufzunehmen, dass die Begleiterscheinungen der Ufergehölze wie z. B. Laub zu dulden sind. Hinsichtlich der Bebauung in der Nähe von bestehenden Bäumen wird bereits eine Festsetzung hinsichtlich der Ausführung des Dachstuhles am geplanten Gebäude aufgenommen, sodass es im Gebäude zu keinem Personenschaden kommt. Zudem wird vorliegend durch die gegenständliche Planung kein neues Baurecht geschaffen, sondern die bestehenden Festsetzungen werden lediglich an die derzeit aktuelle Bauweise angepasst. Alle weiteren Hinweise werden an die Grundstückseigentümer weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.05.2025 09:35 Uhr