Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses und angebauter Maschinenhalle als Ersatzbau für das abzubrechende Stall- und Stadelgebäude in Mauerham auf Fl.Nr. 251 der Gemarkung Taching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 16.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt öffentlich
Beantragt ist im Rahmen eines Vorbescheidverfahrens die Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit zum Neubau eines Wohnhauses und angebauter Maschinenhalle als Ersatzbau für das abzubrechende Stall- und Stadelgebäude in Mauerham auf Fl.Nr. 251 der Gemarkung Taching. In diesem Rahmen soll der bestehende Stall abgebrochen werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung „Mauerham“ in der Fassung vom 16.11.1998 und beurteilt sich daher nach § 34 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 und 2 BauGB. Die Grundfläche des Wohnteils ist mit 150m² geplant, die des Wirtschaftsteils mit 249,78m². Die gesamte Grundfläche beträgt somit 399,78 m². Das Vorhaben hält die Festsetzungen der Innenbereichssatzung ein und fügt sich i.Ü. sowohl nach Art, als auch Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Die wegemäßige Erschließung ist rechtlich gesichert durch die Lage an dem öffentlichen Feld- und Waldweg „Weg in Mauerham“. Eine zentrale Wasserversorgung liegt vor. Ein Anschluss an den gemeindlichen Schmutzwasserkanal ist für die Fl.Nr. 251 vorhanden und zu verwenden. Da kein gemeindlicher Regenwasserkanal vorhanden ist, ist hier eine eigenverantwortliche Beseitigung erforderlich. Lt. Antrag sollen zwei Stellplätze nachgewiesen werden. Die gemeindliche Stellplatzsatzung wäre damit erfüllt. Wo sich diese befinden, ist im nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren darzustellen.
Von der Nachbarbeteiligung soll im Vorbescheidverfahren abgesehen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching am See hat Kenntnis von dem Vorhaben und erteilt ihm sein gemeindliches Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.05.2025 09:30 Uhr