Stellungnahme vom Staatlichen Bauamt Traunstein vom 11.07.2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 03.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt öffentlich
Das Staatliche Bauamt Traunstein schreibt folgendes:
„1.Wird durch die Erweiterung z. B. durch erhöhtes Verkehrsaufkommen oder vermehrtes Zu- und Abfahren von den Grundstücken, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Staatsstraße ST 2105 beeinträchtigt, sind sämtliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung dieser von der Gemeinde Taching in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger zu planen und umzusetzen. Die dabei entstehenden Kosten sind u. U. von der Gemeinde Taching zu tragen.
2. Wir weisen darauf hin, dass die Nachverdichtung im Bebauungsplangebiet auf die Erschließung auswirken kann. Nachträgliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung der Anbindung oder der Infrastruktur, wie z. B. ÖPNV-Anbindung, Geh- und Radweganbindungen, Querungshilfen, Stromversorgung, Park- und Aufstellungsgmöglichkeiten, … sind von der Gemeinde Taching in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Traunstein zu planen und umzusetzen. Ggf. erforderliche Vereinbarung oder Verträge sind vorab abzuschließen. Die hierbei entstehenden Kosten sind u. U. von der Gemeinde Taching zu tragen.
3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben im Einwirkungsbereich der Straßenemissionen befindet. Eventuell künftige Forderungen auf die Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger können daher gemäß den Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLÄrmSchR 97) durch den Eigentümer nicht geltend gemacht werden.“
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planerin wird angehalten, den bestehenden Bebauungsplanentwurf dahingehend zu ergänzen, dass auf die Immissionen aus der Staatsstraße hingewiesen wird und Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie sich die Bauwerber eigenverantwortlich vor möglichen Straßenlärm (z. B.: Errichtung einer Lüftungseinrichtung, grundrissorientierte Bebauung) schützen können.
Durch diesen Bebauungsplan entstehen lediglich fünf Bauparzellen. Die Benutzung der Ausfahrt durch diese zusätzlichen Wohngebäude wird dadurch nicht wesentlich schlechter. Zumal vorliegend zwei Zufahrtsmöglichkeit bestehen.
Die Information, dass keine Forderungen vom Straßenbaulastträger geltend gemacht werden können, werden an die Grundstückseigentümer weitergeleitet und in der notariellen Vereinbarung niedergeschrieben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.05.2025 09:22 Uhr