Antrag auf Baugenehmigung von Herrn Franz Tanner zur Erweiterung des Hotelgebäudes Tanner auf dem Grundstück Fl.Nr. 720 der Gemarkung Waging a. See (Aglassing 1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 05.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 05.12.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Herr Franz Tanner beabsichtigt die Erweiterung des Hotelgebäudes Tanner auf dem Grundstück Fl. Nr. 720 der Gemarkung Waging a. See. Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Sondergebiet „Apartmenthotel“ dargestellt. Zudem befindet sich das Antragsgrundstück im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes „Ortsteil Aglassing Sondergebiet Apartmenthotel“. Das Bebauungsplanverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Jedoch kann das Vorhaben trotzdem planungsrechtlich zulässig sein, wenn die Voraussetzungen des § 33 Abs. 2 BauGB erfüllt sind. Demnach ist in Gebieten, für die ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst wurde, ein Vorhaben zulässig, wenn die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt worden ist, anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht, der Antragsteller diese Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkennt und die Erschließung gesichert ist. Da diese Vorgaben erfüllt sind, besteht die planungsrechtliche Zulässigkeit des Projekts.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2019 15:21 Uhr