Stellungnahme Gemeindewerke Waging a. See; Schreiben vom 22.07.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 06.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 06.02.2019 ö 7.2.2

Sachverhalt

Herr Stief schreibt Folgendes:

„Die Gemeindewerke Waging am See nehmen als Träger der Abwasserbeseitigung Bezug auf den Bebauungs- und Grünordnungsplan für das Gebiet „Tettenhausen – Ost“ in der Fassung vom 02.05.2016.
Aus Sicht der Gemeindewerke Waging am See weist die vorliegende Planung große Mängel auf, wozu dringender Klärungsbedarf erforderlich ist.

Abwasserbeseitigung
Die Abwasserbeseitigung aus dem geplanten Baugebiet kann grundsätzlich über den entlang der Hauptstraße (TS26) verlaufenden Schmutzwasserkanal (STZ; DN 250 bzw. 300) im freien Gefälle realisiert werden.
Derzeit verläuft aber der vorhandene Schmutzwasserkanal, der das Gebiet Kirchplatz entwässert, direkt durch das geplante Baugebiet. Die Leitungstrasse wurde im vorliegenden Plan nicht berücksichtigt. Sollte der aktuelle Bebauungsplan in der vorliegenden Form (02.05.2016) so verwirklicht werden, müsste vorab der gesamte Schmutzwasserkanal auf einer Länge von ca. 230 m umgelegt werden. Allein dafür entstehen Kosten von ca. 60.000 €. Der Hausanschluss für das Anwesen Hauptstraße 20 müsste ebenfalls auf einer Länge von ca. 40 m beseitigt und neu errichtet werden (Kosten ca. 10.000 €). Aus diesem Grund sollte die gesamte Planung nochmals überdacht werden. Aus Sicht der Gemeindewerke Waging am See wäre es ratsam, die Erschließungsstraße entlang des vorhandenen Schmutzwasserkanals so zu planen, dass eventuell nur geringfügige Leitungsumlegungen durchgeführt werden müssten.

Oberflächenwasserbeseitigung
Durch den südlichen Bereich des geplanten Baugebietes führt der Regenwasserkanal DN 300, der das Gebiet Kirchplatz entwässert. Dieser wurde 2011 komplett neu erstellt und müsste nunmehr auf einer Länge von ca. 90 m umgelegt werden (Kosten ca. 25.000 €).
Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Versickerung des Oberflächenwassers im geplanten Baugebiet nur bedingt möglich ist. Während der Kanalbaumaßnahmen hat sich herausgestellt, dass es sich beim geplanten Baugebiet vor allem im südöstlichen Bereich um sehr moorigen Untergrund handelt, weshalb die Versickerung des Niederschlagswassers kaum möglich sein wird. Um weitere Aussagen diesbezüglich treffen zu können, wäre es ratsam, ein Bodengutachten für das betroffene Gebiet erstellen zu lassen.
Zusätzlich wollen wir noch darauf aufmerksam machen, dass sich z. T. parallel neben der 2011 errichteten Oberflächenwasserleitung noch dar alte Regenwasserkanal befindet. Dieser wurde seinerzeit in der Funktion belassen, da eine Vielzahl von Drainagen daran angeschlossen sind, die mit Sicherheit auch bis in den nunmehr überplanten Bereich führen.
Der Bereich der geplanten Retentionsmulde in der Nähe des Bachlaufes und die vorgesehene Zuleitung aus der Retentionsmulde am Grünzug liegen in einem Gebiet mit äußerst problematischem Untergrund. Beim Bau der neuen Leitung 2011 musste bei den Baggerarbeiten mit Holzbohlen zur Sicherung der Baufahrzeuge gearbeitet werden.

Zum besseren Verständnis legen wir einen Plan darüber bei, wo die vorhandenen Leitungen im Bebauungsplanbereich verlaufen. Die entsprechenden GIS-Daten können bei unserer GIS-Abteilung angefordert werden.“

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planung der Verkehrsflächen und Parzellenzuschnitte wurde nach Abstimmung mit den Gemeindewerken geändert. Ferner wurde ein Bodengutachten erstellt, das Grundlage für die weitere Planung der Erschließungsmaßnahme ist. Die im Rahmen der Erschließungsplanung zu berücksichtigenden Belange  werden frühzeitig mit den beteiligten Ver- und Entsorgungsträgern koordiniert, so auch mit den Gemeindewerken. Die Umverlegung vorhandener Drainageleitungen aus dem Plangebiet soll ebenfalls im Zuge der Erschließungsmaßnahme erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2019 09:14 Uhr