Antrag auf Baugenehmigung von Albert Weiß zur Bestandsaufnahme und teilweisen Nutzungsänderung des Anwesens auf dem Grundstück Fl. Nr. 260 der Gemarkung Otting (Garschamer Weg 1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 03.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 03.04.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Herr Albert Weiß beabsichtigt die Bestandsaufnahme und teilweise Nutzungsänderung des Anwesens auf dem Grundstück Fl. Nr. 260 der Gemarkung Otting (Garschamer  Weg 1). Das Antragsgrundstück liegt am nördlichen Ortsrand des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Holzhausen, in einem Bereich der im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) dargestellt ist. Es liegt kein Bebauungsplan und keine städtebauliche Satzung vor. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Es handelt sich hier um einen Änderungsantrag zu einem bereits am 14.12.2018 genehmigten Verfahren (Abbruch und erweiterte Wiedererrichtung der bestehenden Abbund- und Lagerhalle). Dieser Änderungsantrag wurde mit dem Kreisbaumamt vereinbart, um eine aktuelle Bestandsaufnahme und ein Brandschutzgutachten für das gesamte Gebäude zu erstellen. Zudem soll im südlichen Gebäudeteil des Erdgeschosses anstatt der Gewerbenutzung eine Wohnungserweiterung mit eigenem Zugang für die Obergeschosswohnung geschaffen werden.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.08.2019 11:07 Uhr