Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörverfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 20.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 20.03.2019 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 07.12.2018 hat in der Zeit vom 18.01. bis 15.02.2019 im Rathaus Waging öffentlich zu Jedermanns Einsicht aufgelegen.

Ferner ist mit Schreiben vom 07.01.2019 das Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde am Verfahren beteiligt worden.

Bis dato sind die folgenden schriftlichen Hinweise und Anregungen vorgebracht worden:

  • Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde

Textauszug:

„Grundsätzlich besteht mit der Bebauungsplanänderung Einverständnis, da u. a. im Vorfeld ausführliche Abstimmungen zum Vorhaben erfolgt sind.

Um eine Überprüfung bzw. Überarbeitung folgender Punkte wird dennoch gebeten:

Obwohl im Rahmen der Vorgespräche explizit auf klare Bezugspunkte bei der Definition der Wandhöhe für die Bebauungsplanänderung verwiesen wurde, enthalten die Festsetzungen diese nicht. Daher wird nochmals auf eine korrekte Definition von unterem und oberem Bezugspunkt verwiesen. Dazu liegt auch nochmal der abschließende Schriftverkehr aus der damaligen Abstimmung dieser Stellungnahme bei. Es ist allen Beteiligten bewusst, dass es sich um ein grenzwertiges Maß für die zulässige und an dieser Stelle ortsplanerisch noch vertretbare Wandhöhe handelt. Umso wichtiger ist es daher, dies auch zweifelsfrei in der Bauleitplanung sowie in der korrekten Objektplanung zu definieren. Genauso wesentlich ist es, dass das Gelände am Gebäude keinerlei zusätzliche Abgrabung erfährt, um eine weitere optisch wirksame Erhöhung auszuschließen. Das Gelände sollte daher mindestens auf Höhe OK RFB EG gehalten werden.

Die Dachterrasse auf der Garage ist im Plan eindeutig festzusetzen. Derzeit steht lediglich in der Legende „FD“, was auch nicht korrekt ist, da ein Flachdach nicht mit einer Dachterrass e gleichzusetzen ist.

Empfehlung: Festsetzung DT/GA im Plan und Erläuterung in der Legende als Garage mit Dachterrasse.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a.See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Der Planfertiger wird angehalten, den Änderungsentwurf entsprechend der vorgebrachten Anregungen und Hinweise zu überprüfen und zu überarbeiten. Der überarbeitete Änderungsentwurf ist der unteren Bauaufsichtsbehörde erneut zur Stellungnahme vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.08.2019 11:25 Uhr