Erlass einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 BauGB für den Ortsteil Eging


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 25.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.07.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat Taching a.See hat vor knapp 2 Jahren, am 26.10.2017, beschlossen, für den Bereich Eging das Verfahren zum Erlass einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 2 und 3 BauGB einzuleiten.
Das erste Anhörverfahren hierzu (Öffentlichkeit + Behörden/Fachstellen) hat im November / Dezember 2017 stattgefunden. Die damals eingegangenen Stellungnahmen sind am 06.09.2018 in öffentlicher Sitzung abgewogen worden. Aufgrund der Abwägung musste der Entwurf entscheidend geändert werden. Die Billigung des geänderten Entwurfs erfolgte ebenfalls in der Sitzung am 06.09.2018.
Dieser überarbeitete Planentwurf in der Fassung vom 06.09.2018 war dann erneut Gegenstand eines (zweiten) Anhörverfahrens, das im Oktober / November 2018 stattgefunden hat. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitz ung am 12.12.2018 erneut abgewogen. Wieder musste der Entwurf entscheidend abgeändert werden und es wurde ein neuer Billigungsbeschluss gefasst.
Der erneut überarbeitete Planentwurf in der Fassung vom 16.04.2019 war dann Gegenstand eines weiteren (dritten) Anhörverfahrens, das im Mai / Juni 2019 stattgefunden hat.
Gegenüber dem Vorgänger-Entwurf vom 06.09.2018 waren u. a. folgende Änderungen im Planentwurf vorgenommen worden:
  • Änderung der Baugrenzen für die Bebauung in den Bereichen A (Stief) und B (Helmberger)
  • Ergänzung von textlichen Festsetzungen für die Bebauung im Bereich B
  • Ergänzung eines Hinweises zur empfohlenen Gestaltung von Einfriedungen (Bodenfreiheit zur Ermöglichung von Tierwanderungen)

Planfassung vom 16.04.2019 (Auszug)

Datenstand vom 22.01.2020 10:42 Uhr