Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft; Stellungnahme vom 24.05.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 25.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.07.2019 ö beschließend 6.2.4

Sachverhalt

Textauszug:

„Zum Auszug der Niederschrift des Gemeinderates Taching a. See vom 12.12.2018

Die Sichtweise, dass zu bereits 10 nicht-landwirtschaftlichen Wohngebäuden statt 1 nun 4 dazu kommen wird aus landwirtschaftlicher Sicht nicht geteilt. Nahezu alle Wohnhäuser in Eging sind aus der Landwirtschaft entstanden – z.B. als AH und/oder IME-Häuser. Diese genießen im Gegensatz zu den nun hinzukommenden tatsächlichen nicht-landwirtschaftlichen Wohngebäuden eine geringere Schutzwürdigkeit. Mit der Schaffung nicht-landwirtschaftlichen Wohnraumes in der geplanten Größenordnung ändert sich die Struktur in Eging wesentlich.
Nachdem mit künftig noch strengeren Immissionsschutzregelungen zu rechnen ist, und so zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine ungehinderte Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe nicht eindeutig gesichert ist, halten wir an unserer Aussage vom 15.10.2018 weiterhin fest.

gez. Ruth Reuter“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Befürchtungen des AELF werden weiterhin nicht geteilt. Ergänzend zu der Abwägung im Gemeinderat am 12.12.2018 ist anzuführen, dass der Ortsteil Eging in der Begründung zum aktuellen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2012 in die Kategorie der Siedlungstypen mit maßvoller Eigenentwicklung eingeordnet worden ist. In Ziffer 5.1.3 der Begründung vom 26.01.2012 wird hierzu erläutert: „Die Ortsteile Burg, Eging, Gessenhausen, Haus und Mauerham bilden angesichts ihrer Größenordnungen eine Zwischenkategorie von den Dörfern zu den Weilern. Hier werden kleinflächige Entwicklungen im baulichen Zusammenhang durch Neuausweisungen ermöglicht. Eine Grundversorgung ist nicht mehr gegeben, jedoch kann eine maßvolle ortsgebundene Entwicklung vorgenommen werden. Die Einfügung in das Ortsbild und die örtliche Baustruktur soll über Ortsentwicklungspläne gesichert werden.“
Eine Änderung der Planung ist veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 10:42 Uhr