Campingplatz Tettenhausen; Antrag der Pächter Rudolf und Gerlinde Kupka auf Erhöhung des Anteils der Standplätze für Dauercamping


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 18.09.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 07.05.2019 beantragen die Pächter-Eheleute Rudolf und Gerlinde Kupka eine Erhöhung des Anteils der Standplätze für Dauercamping. Begründet wird dies mit der gestiegenen Nachfrage nach Dauercamping-Stellplätzen.

Von Seiten der Verwaltung wurden folgende Hintergrundinformationen gegeben:

Das Verhältnis zwischen Dauercampingplätzen und Saisoncampingplätzen am Campingplatz Tettenhausen ist im Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Traunstein vom 22.10.1985 geregelt. Demnach darf die Gemeinde als Betreiberin maximal 30 % der Gesamtstandplätze als längerfristige Standplätze (= Dauercamping) anbieten. Die damalige Genehmigung war noch mit der Auflage verbunden, dass alle Standplätze in der Zeit zwischen 1. Oktober und 1. April geräumt werden mussten. Diese Beschränkung ist durch den Änderungsbescheid im Jahr 2007 weggefallen.
Mit Änderungsbescheid vom 27.03.2007 genehmigte das Landratsamt Traunstein nach jahrelangen Verhandlungen insgesamt 36 Winterstellplätze, und zwar in dem Bereich, auf dem die 30prozentige Quote des Dauercampings (36 Stellplätze) ausgeschöpft wird.
Alle anderen Standplätze müssen demnach als Saisonstandplätze mit wechselnden Campern genutzt werden. Eine Nutzung für Dauer-/Wintercamper ist auf diesen Plätzen ausgeschlossen.
Das Pächterehepaar Kupka hat nach eigener Angabe zur Zeit 39 Dauercampingplätze vermietet, das heißt 3 mehr als im Genehmigungsbescheid zugelassen. Beantragt wird eine insgesamte Erhöhung um 15 Stellplätze.

Im Falle einer Befürwortung des Antrages müsste die Gemeinde eine Änderung des Genehmigungsbescheides beim Landratsamt Traustein beantragen.

Diskussionsverlauf

*

Zu diesem Tagesordnungspunkt waren zwei private Stellplatzbewerber anwesend. Ihnen wurde während des Tagesordnungspunktes Gelegenheit gegeben, ihre persönlichen Anliegen wegen der Anmietung eines Dauer- bzw. Winterstellplatzes vorzubringen.

In verschiedenen Wortmeldungen brachten die Ratsmitglieder dann zum Ausdruck, dass sie den Antrag abzulehnen gedenken. Es wurde z. B. damit argumentiert, dass man das touristische Angebot für Saisoncamper nicht schmälern sollte. Außerdem sei es zweifelhaft, ob das Landratsamt Traunstein nach dem Zugeständnis vor 12 Jahren wegen der Zulassung einer 30-prozentigen Winterstellplatzquote zu weiteren Zugeständnissen bereit wäre. So angenehm die Winterstellplätze für die privaten Nutzer auch sein mögen; so sei es nicht auszuschließen, dass sich hier dauerhafte Domizile mit festen baulichen Anlagen bzw. mit fahruntüchtigen Wohnwagen entwickeln.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Der vorliegende Antrag auf Erhöhung des Anteils an Dauercamping- bzw. Winterstellplätzen im Campingplatz Tettenhausen wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

Datenstand vom 22.01.2020 09:44 Uhr