Stellungnahme zum Ergebnis des erneuten Anhörverfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 04.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 04.12.2019 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 18.10.2019 ist die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Traunstein erneut am Verfahren beteiligt worden. Zur geänderten Planung liegt folgende Stellungnahme vom 15.11.2019 vor:

„Grundsätzlich bestehen von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde gegen die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Egg“ keine Einwände.

Allerdings sollte die textliche Festsetzung Nr. 7 bestimmter gefasst werden. Folgender Vorschlag für die Formulierung darf unterbreitet werden:

„Bauvorhaben sind zulässig, wenn sie sich in den baulichen Grundformen der ländlichen Bauweise der umgebenden Bebauung und dem regionaltypischen Orts- und Landschaftsbild unterordnen. Als Dachform ist ein Satteldach mit mittig über die Längsrichtung des Gebäudes angeordnetem First und einer Dachneigung von 23 – 29 Grad zulässig, die Dacheindeckung ist mit naturroten, nicht engobierten Falzziegeln herzustellen. Die Fassaden sind als Lochfassade zu planen. Die Fassadenoberfläche kann mit einer vertikalen, naturbelassenen oder farblos lasierten Holzverschalung versehen oder als Putzfassade ausgebildet werden. Für den Farbanstrich der Putzflächen dürfen nur weiße oder ganz leicht getönte Farben verwendet werden.“

Um eine entsprechende Überprüfung und Überarbeitung wird gebeten, für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.“

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme der unteren Bauaufsichtsbehörde vom 15.11.2019 zur Kenntnis. Die textliche Festsetzung Nr. 7 ist entsprechend dem darin unterbreiteten Textvorschlag neu zu fassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2020 10:56 Uhr