Landratsamt Traunstein, SG 4.14 (Untere Naturschutzbehörde), Stellungnahme vom 18.11.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 04.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 04.12.2019 ö beschließend 8.2.2

Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme:

„Wir weisen darauf hin, dass die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung auch für Satzungen nach § 34 Abs. 4 vorgesehen ist. Im Satzungstext steht hier nur, ohne Begründung, dass naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen nicht erforderlich seien und daher keine festgesetzt werden. In der Begründung wird  dazu argumentiert, dass die Fläche bereits versiegelt ist und als Betriebsfläche genutzt wird. Uns ist dazu nicht bekannt, ob diese Nutzung bereits rechtlich geregelt ist und für diese Versiegelung bereits ein Ausgleich erfolgte. Aus naturschutzfachlicher Sicht sind daher noch Ergänzungen und genauere Begründungen notwendig, warum auf die Anwendung der Eingriffsregelung verzichtet werden kann. Grundsätzlich sollte in jedem Fall eine Ortsrandeingrünung festgesetzt werden, da das Baugrundstück sowohl im Norden als auch nach Osten hin den Ortsrand bildet.
Mit freundlichen Grüßen, gez. Luise Antwerpen, Naturschutz“

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Der Planfertiger wird beauftragt, den Satzungsentwurf und die Begründung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde nachzubessern, z.B.: durch eine Ortsrandeingrünung in Form einer 3-reihigen Heckenpflanzung am Ortsrand. Die geänderte Planung ist der Unteren Naturschutzbehörde erneut zur Stellungnahme vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2020 10:56 Uhr