Am 25.11.2019 ging beil. Antrag, von Hartl Johann sen., auf Änderung des Bebauungsplanes „Nirnharting-Nord“ für den Bereich der Parzelle 10 ein. Fr. Hummelberger und Hr. Hartl jun. möchten gemeinsam auf dem „neuen“ Grundstück ein EFH mit Quergiebel und Doppelgarage errichten.
Das Grundstück Fl.Nr. 143/2 soll neu vermessen werden und erhält aus Fl.Nr. 139/1 einen Grundstücksstreifen von 3 m dazu. Die künftige Grundstücksgröße beträgt dann ca. 842,5 qm. Mit der Erweiterung des Grundstücks können die Baufenster für Garage und Hauptgebäude nicht komplett eingehalten werden, daher ist eine geringfügige Verschiebung notwendig.
Die Doppelgarage soll mit einem Abstand von 1 m zur Grundstücksgrenze in den Maßen 7 x 7,50 m errichtet werden, die Zufahrt erfolgt nicht wie ursprünglich von Norden her sondern ist nun westlich einfahrend geplant. Der erforderliche Abstand zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Garagengebäude gem. Stellplatzsatzung von 5 m wird hierbei eingehalten.
Das Wohnhaus ist mit einer GR von ca. 122 qm (9,74 x 11,74 m und 1,99 x 3,99 m) im Lageplan dargestellt und soll einen Quergiebel erhalten. Dieser würde den Wohn-Essbereich wesentlich vergrößern und somit den Wohnkomfort verbessern. Zudem würden die Räume Richtung Süden mit mehr Licht durchflutet, so die Ausführung der Antragsteller.
Das Vorhaben wäre mit einer seitl. WH von 5,02 m und einer FH von 7,17 m geplant.
Änderungen zum ursprünglichen Bebauungsplan:
- geringfügige Verschiebung der Baufenster
- geänderte Zufahrtssituation
- Zulassung eines Quergiebels
Im Geltungsbereich des B-Planes „Nirnharting-Nord“ wurden bereits vier Änderungen vorgenommen. Für die Parzelle 1 (4. Änderungsverfahren) wurde bereits ein Quergiebel zugelassen.
Die Verwaltung schlägt vor dem Antrag auf Bebauungsplanänderung zuzustimmen. Die Antragsteller beauftragen selbst einen Planer/Planungsbüro bzgl. der Erstellung der
Unterlagen für das Verfahren.