Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; Stellungnahme vom 01.10.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 15.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 15.01.2020 ö beschließend 2.2.3

Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
die Regierung von Oberbayern nimmt als höhere Landesplanungsbehörde wie folgt Stellung:

Planung
Die Marktgemeinde Waging a. See beabsichtigt für den ca. 2 km südöstlich des Hauptortes Waging a. See gelegenen Weiler Buch eine Außenbereichssatzung zu erlassen, um eine maßvolle Nachverdichtung bzw. Umbauten und Umnutzungen an bestehenden Gebäuden zu ermöglichen. Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung hat eine Größe von ca. 1,3 ha und ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Berührte Belange:

Natur und Landschaft
Der Weiler Buch liegt in einem im Regionalplan Südostbayern ausgewiesenen landschaftlichen Vorbehaltsgebiet, in dem den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zukommt. In den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten sollen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild nachhaltig gesichert werden (vgl. RP 18 B I 3.1 Z).
Auf eine schonende Einbindung geplanter Neu- bzw. Umbauten in das Orts- und Landschaftsbild ist daher besonders zu achten (vgl. auch Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.1.1 G, RP 18 B II 3.1 Z). Wir bitten den Belangen von Natur und Landschaft diesbezüglich in Abstimmung mit der unteren Bauaufsichts- und unteren Naturschutzbehörde Rechnung zu tragen.

Ergebnis
Im Ergebnis stellen wir fest, dass der Außenbereichssatzung „Buch“ Erfordernisse der Raumordnung nicht entgegenstehen, sofern den genannten raumordnerischen Belangen, in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, Rechnung getragen wird.

Hinweis
Diese Stellungnahme beschränkt sich auf eine Bewertung aus landesplanerischer Sicht. Sie bezieht sich nicht auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit. Hierzu verweisen wir auf die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Christine Rothut“

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Es kann bestätigt werden, dass die Planung in Abstimmung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde und mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgt ist .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2020 11:03 Uhr