Antrag auf Isolierte Befreiung von Herrn Stöger: Errichtung einer Garten/-Sichtschutzmauer, Fl.Nr. 1191/8 Gem. Tengling, Linnerfeld 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 28.05.2020 ö beschließend 8

Beschluss

Das Vorhaben ist grundsätzlich gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a BayBO verfahrensfrei. Allerdings befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gessenhausen“, 7. Änderung.

Die südliche Mauer befindet sich innerhalb des Sichtschutzdreiecks. Um eine Verkehrsbeeinträchtigung auszuschließen, sollte die Mauer um 0,5 m nach hinten ins Grundstück versetzt werden. Die Verwaltung empfiehlt, dass auch die andere Mauer nach hinten versetzt werden soll, da es sich um eine übergeordnete Straße handelt und ausreichende Sichtverhältnisse gegeben sein müssen. Zudem ist auch die Mauer vor verkehrsrechtlichen Einwirkungen (z. B. Winterdienst) durch den Abstand geschützt.

Der GR Taching a. See stimmt einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB unter den o. g. Auflagen zu. Nachdem es sich nicht um eine durchgehende Einfriedung mittels einer Natursteinmauer handelt, wird der Befreiung von der Festsetzung Nr. 3.5 zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

Datenstand vom 08.07.2020 14:07 Uhr