Stellungnahme vom Amt f. Landwirtschaft u. Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft vom 16.04.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Wonneberg, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.06.2021 ö beschließend 2.1.7

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Seit der Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 21.06.2016 hat der Rinderhaltungsbetrieb Fenninger einen weiteren Stall südlich des Anwesens errichtet. Damit hat sich der Schwerpunkt seiner Tierhaltung nochmals deutlich vom geplanten Baugebiet entfernt und der Tierhaltungsbetrieb Mühlbacher hat seine Tierzahlen verringert. Dies führt, wie das Amt in seiner Stellungnahme 16.04.2021 selber feststellt zu einer Entschärfung der Situation. Die Gemeinde kann deshalb derzeit keinen Grund erkennen um an der Planung nicht festzuhalten. 
Der Hinweis, mit dem Landwirten abzuklären ob sie bereit sind mögliche Einschränkungen künftig hinzunehmen, ist nicht umsetzbar. Die Gemeinde möchte dem Tierhaltungsbetrieb Fenninger, ohne Kenntnis konkreter Probleme eine solche Pauschalerklärung und Verzicht auf seine Rechte nicht zumuten. Falls sich entgegen dem derzeitigen Kenntnisstand Probleme ergeben sollten, müsste dann sachbezogen nach Lösungen gesucht werden.
Im Bebauungsplan weist die Gemeinde die künftigen Bauwerber, unter Hinweise Punkt 4.2, daraufhin, dass von Seiten der Landwirtschaft ausgehenden Immissionen (wie z.B. Geruch, Lärm, Staub und Erschütterungen), auch soweit sie über das übliche Maß hinausgehen, zu dulden sind. Insbesondere auch dann, wenn landwirtschaftliche Arbeiten nach Feierabend sowie an Sonn- und Feiertagen oder während der Nachtzeit vorgenommen werden, wenn die Wetterlage während der Erntezeit solche Arbeiten erfordert. Die Gemeinde beabsichtigt diesen Hinweis zur Duldungspflicht landwirtschaftlicher Immissionen auch beim Verkauf eigener Baugrundstücke im Kaufvertrag einzusetzen.
Beim Tierhaltungsbetrieb Mühlbacher handelt es sich um den Grundeigentümer und Initiator des Baugebiets, deshalb geht die Gemeinde davon aus, dass eine solche Erklärung auch hier nicht erforderlich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2021 09:26 Uhr