Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 16.12.2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 21.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme.
Der Marktgemeinde Waging a. See möchte für den Ortsteil Holzhausen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein weiteres Wohngebäude im Bereich des derzeitigen Obstangers schaffen.
Grundsätzlich bestehen von unserer Seite aus keinen Einwänden solange die weiteren Planungen keine Nachteile für den bestehenden Gewerbebetrieb haben. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die, vom Betrieb ausgehenden, betriebsüblichen Emissionen einschließlich des zugehörigen Betriebsverkehrs.
Beschluss
Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Entstehende Nachteile für den bestehenden Gewerbebetrieb sind aus Sicht der Gemeinde nicht zu erwarten bzw. derzeit nicht erkennbar. Da es sich bei dem bestehenden Gewerbetrieb und dem neu geplanten Wohnhaus um den gleichen Eigentümer handelt sind hier Konflikte nicht zu erwarten.
Zudem handelt es sich laut Flächennutzungsplan um den Gebietstyp „Dorfgebiet“ gem. § 5 BauNVO. Hier sind Wohngebäude, nicht störende Gewerbe- und Handwerksbetriebe sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe nebeneinander zulässig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.12.2021 11:06 Uhr