Antrag auf Vorbescheid von Frau Grass: Abbruch von zwei Ferienhäusern und Errichtung von zwei Wohnhäusern, Fl.Nr. 2123 Gem. Taching a. See, Mühlthal 1a


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 22.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 22.04.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Die gemeindliche Stellplatzsatzung ist einzuhalten. Wir weisen auf die Hochwasserproblematik in diesem Bereich hin, die durch den „Tachinger Mühlbach“ immer wieder entsteht, welcher direkt hinter dem Gebäude Mühlthal 1 vorbeiläuft. Die Bautechnik weist zudem darauf hin, dass entsprechende Sichtdreiecke frei gelassen werden müssen.  

Der Gemeinderat Taching a. See schließt sich der baurechtlichen Beurteilung nach § 35 BauGB des Landratsamtes Traunstein nicht an. Das Vorhaben beurteilt sich unserer Auffassung nach § 34 BauGB. Es handelt sich innerorts um eine Randbebauung vor einer landwirtschaftlichen Hofstelle.

Sollte es sich auch nach § 35 BauGB beurteilen, so halten wir dennoch an folgender Beschlussfassung fest:

Im Zuge der Nachverdichtung und der bereits bestehenden Baukörper wird ein Neubau befürwortet. So werden durch das Vorhaben Flächen wieder nutzbar gemacht, welche einheimischen Bürgern zur Verfügung gestellt wird und gleichzeitig der Wohnungsraumknappheit entgegengewirkt.
Auf eine verträgliche Einfügung (gerade im Hinblick auf die Höhenentwicklung) der geplanten Baukörper in die Umgebungsbebauung soll geachtet werden.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben daher das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 14.12.2021 14:47 Uhr