Tektur zum Bauantrag von Herrn Mayr: Errichtung eines Carports, Fl.Nr. 462 Gem. Tengling, Obere Dorfstraße 18a


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 27.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.05.2021 ö beschließend 17

Sachverhalt

Der Bauantrag zur Errichtung einer Sichtschutzwand wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 23.11.2020 positiv beraten. Der Antragsteller hat nun einen Tekturplan zu o. g. Bauvorhaben eingereicht. 

Ursprünglich war nur die Errichtung einer Sichtschutzwand mit angrenzender Stellplatzfläche geplant. Nun sollen die Stellplätze überdacht werden, die Sichtschutzwand soll gleichzeitig als Carport fungieren. Der Carport ist in den Maßen von ca. 15,49 m x 5,62 m geplant. Die Firsthöhe soll 5,22 m betragen, die seitliche WH ist von Straßenseite aus mit 2,39 m geplant. 

Verwaltung
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Tengling – Egart. Gem. der Satzung beurteilt sich das Vorhaben nach § 34 BauGB. Das Vorhaben wäre grundsätzlich verfahrensfrei, jedoch überschreitet das Vorhaben die verfahrensfreie Fläche von 50 m², der Carport soll nämlich mit einer Fläche von ca. 87 m² errichtet werden. Das Vorhaben ist somit genehmigungspflichtig. 

Dem Antragsteller wird wegen dem unmittelbaren Einfluss der geplanten Sichtschutzwand auf Gehweg bzw. Staatsstraße empfohlen, regelmäßig eine Bauwerksprüfung durchführen zu lassen.

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung (§ 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 BauGB) für den Ortsteil Tengling – Egart und beurteilt sich somit nach § 34 BauGB.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 13:30 Uhr