Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, SG 4.40 Untere Bauaufsichtsbehörde vom 10.06.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 18.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 18.11.2021 ö beschließend 4.1.1

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Der Gemeinderat Taching a. See hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 sich für die Änderung des Bebauungsplanes in Form einer Einzelplanung ausgesprochen. Der Gemeinderat sieht derzeit von einer ganzheitlichen Bedarfsplanung ab und behält sich weitere Einzelfallentscheidungen vor. Die Einzelvorhaben sollen anhand von konkreten Planungsentwürfen zuerst angesehen und im Weiteren über die Zulassung einer Änderung entschieden werden.

Eine dreiseitige Auskragung der Aufstockung über den Garagengrundriss hinaus wird intendiert. Sie ist in diesem Ausnahmefall zu vertreten, da durch die Hanglage des Baugebietes und durch die bereits vorhandene Eingrünung die Maßstäblichkeit gewahrt bleibt und keine weitere nachbarschaftliche Beeinträchtigung entsteht.

Die Nutzungsschablone wurde klarstellenderweise überarbeitet, mit II VG sodass 2 Vollgeschosse im Baufenster zulässig sind und die Garage zu Wohnzwecken ausgebaut werden darf. Die Festsetzung „I + ID“ stammt noch von der 1. Änderung des Bebauungsplanes welches für das Grundstück bisher maßgeblich war. Hier hieß es „Erdgeschoss und ein als Vollgeschoss anzurechnendes Dachgeschoss als Höchstgrenze“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 14:58 Uhr