Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 02.07.2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 18.11.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis.
Nachdem es sich um ein bestehendes Wohngebäude handelt, bei dem lediglich die Garage zu Wohnzwecken ausgebaut und aufgestockt werden soll, werden die Hinweise zum Grundwasser, der Wasserversorgung, zum Oberflächenwasser und zu den Altlastenverdachtsflächen (Nr. 4.1.1 + 4.1.2 + 4.2.2 + 4.4) zur Kenntnis genommen, eine weitere Veranlassung ist nicht gegeben.
Die Hinweise zu Starkregenereignisse, Niederschlagswasser und Regenwasser (4.2.1 + 4.3.2 + 4.3.3) werden zur Kenntnis genommen und im Bebauungsplanentwurf unter dem Punkt C weitere textliche Festsetzungen ergänzt und neu formuliert.
Die Festsetzung Nr. 16 lautet wie folgt: 16: „Niederschlagswasser und anfallendes Oberächenwasser von privaten befestigten Erschließungsächen ist auf dem Baugrundstück zu versickern. Dabei ist eine breitächige Versickerung über eine belebte Oberbodenschicht anzustreben. Ist eine breitächige Versickerung nicht möglich, so ist eine linienförmige Versickerung z.B. mittels Mulden-Rigolen zu realisieren. In Ausnahmefällen kann mit der Gemeinde eine Sonderregelung anstelle der Versickerung, bei geringfügiger Bauveränderungen, vereinbart werden. Eine Regenwasserspeicherung mittels Zisternen, die damit einer zeitlich verzögerten und gedrosselten Weiterleitung dienen ist herzustellen. Die mögliche RW-Nutzung zur Toilettenspülung und Gartenbewässerung wird dringend empfohlen. Es ist eigenverantwortlich zu prüfen, inwieweit bei der Beseitigung von Niederschlagswasser eine erlaubnisfreie Versickerung vorliegt. Für Starkregenereignisse sind eigenverantwortlich Vorkehrungen zu treen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.12.2021 14:58 Uhr