Antrag zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Zell


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Wonneberg, 13.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 13.07.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nördlich vom bestehenden Anwesen Zell 8 möchte Familie Kugelstatter für ihre Tochter ein Wohnhaus mit Doppelgarage errichten. Bereits seit 2019 befindet sich die Verwaltung zusammen mit den Eheleuten Kugelstatter (Antragsteller) daher in Gesprächen mit dem Landratsamt Traunstein bzgl. der Aufstellung einer Außenbereichssatzung in Zell.

Eine Außenbereichssatzung ist planungsrechtlich prinzipiell möglich, da eine ausreichende Zahl an Wohngebäuden mit Potential zur Lückenfüllung vorhanden sind. Voraussetzung ist allerdings zusätzlich, dass das Gebiet nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sein darf. Hier zählen auch die entsprechenden Austragshäuser hinzu.
Angesichts von 2 aktiven landwirtschaftlichen Betrieben und der Tatsache, dass wohl nahezu alle Wohngebäude in Zell aufgrund der Landwirtschaft entstanden sind, erschien anfangs eine rechtskonforme Satzung kaum vorstellbar. Zwischenzeitlich konnten vom Planungsbüro Aussagen der 2 aktiven landwirtschaftlichen Betriebsinhaber eingeholt werden hinsichtlich der Weiterführung der Betriebe und auch eine Vorabstimmung mit dem Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Traunstein konnte mit positivem Ergebnis durchgeführt werden.

Der vorliegende Entwurf der Satzung wurde vorab mit dem Landratsamt Traunstein positiv abgestimmt. In der Folge kann nun das Verfahren förmlich eingeleitet werden.
Ein entsprechendes Antragsschreiben auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung durch Kathrin Kugelstatter liegt der Verwaltung vor.

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg beschließt die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Zell, gemäß beiliegendem Satzungsentwurf samt Begründung vom 22.06.2021 der Planungsgruppe Strasser GmbH aus Traunstein. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung soll in angemessener Frist, mind. 3 Wochen, erfolgen. Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.08.2021 08:07 Uhr