Antrag auf Vorbescheid von Frau Seehuber: Erweiterung der best. Gewerbehalle um Büro- und Gewerberäume, einer Betriebsleiterwohnung und Einliegerwohnung für Personal, Fl.Nr. 195/1 Gem. Tengling, Steingrub 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 15.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.09.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt die Erweiterung der bestehenden Gewerbehalle um Büro und Gewerberäume, einer Betriebsleiterwohnung und einer Einliegerwohnung für Personal. Das Vorhaben wurde bereits als Antrag auf Vorbescheid in der Gemeinderatssitzung am 21.04.2022 behandelt.

In der damaligen Sitzung wurde dem Vorhaben nicht zugestimmt. Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit allen Beteiligten wurde von Seiten des Landratsamtes erklärt, dass das Vorhaben in der damals eingereichten Form nicht genehmigungsfähig sei. Bei der Besprechung vor Ort wurden durch das Landratsamt Möglichkeiten aufgezeigt, wie eine Erweiterung machbar wäre. Auf dieser Grundlage ist daraufhin eine Umplanung erfolgt, die nun erneut als Antrag auf Vorbescheid zur Abstimmung vorliegt. 

An die bestehende Halle soll nach wie vor zur Erweiterung des Gewerbebetriebes ein Anbau erfolgen in den Maßen 16 m x 10 m. Die Höhenentwicklung wurde nun jedoch angepasst, die seitliche WH war ursprünglich mit 6,38 m, die FH 8,72 m geplant, nun soll die seitliche WH 6,20 m und die FH 8,35 m betragen. Im OG soll der Einbau einer Einliegerwohnung für Personal erfolgen, zudem sollen Teile des OG und das DG als Betriebsleiterwohnung genutzt werden.
Die geplante Überdachungsmöglichkeit mit Garage soll nicht mehr in den Hang ragen und ist mit den Maßen 30 m x 7,30 m geplant. 

Im Wesentlichen soll über folgende Punkte entschieden werden:
Die Möglichkeit zur Errichtung des Betriebsleiterwohnhauses. 
Die Möglichkeit zur Erweiterung der best. Gewerbehalle. 
Die Möglichkeit Lager- und Überdachungsflächen für den Gewerbebetrieb im Böschungsbereich zu schaffen. 

Begründung zum Antrag auf Vorbescheid:

„Wir sind ein selbstständiger Handwerksbetrieb in Tengling ansässig. Seit der Betriebsgründung 1999 wuchs der Betrieb personell und kundenmäßig stetig. Zurzeit beschäftigen wir 7 Festangestellte und 5 Teilzeitkräfte. Zudem bilden wir permanent Lehrlinge aus.

Da nun auch mein Sohn im Geschäft tätig ist, wird hier zum einen ein Betriebsleiterwohnhaus benötigt und zum anderen wird eine Erweiterung der Büro- und Gewerbefläche samt Lager und Stellflächen notwendig, um einen wirtschaftlichen wettbewerbsfähigen Betrieb weiter gewährleisten zu können. 

Aufgrund der schwierigen Facharbeitersituation planen wir zudem, Angestellte / Azubis mit dem Angebot einer Personalwohnung gewinnen zu können.

Wie aus dem beiliegenden Schreiben von Hr. Walch hervorgeht, sollte zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Dies würde sich im Zuge der ohnehin anstehenden Betriebserweiterung anbieten. 

Da am derzeitigen Standort über die Jahre hinweg zahlreiche Investitionen erfolgten und die Lage des Betriebs für den umliegenden Kundenstamm sich als Ideal erwiesen hat, kommt für uns nur die Nachverdichtung, welche auch von Seiten der Gemeinde gewünscht ist, in Frage.“

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 BauGB. Nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB ist die Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs zulässig, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist. Ob die Voraussetzungen für die Erweiterung des gewerblichen Betriebes erfüllt sind, prüft abschließend die Untere Bauaufsichtsbehörde. Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Nachdem die Planungen entsprechend den Vorgaben der Genehmigungsbehörde geändert wurden kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. 

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 BauGB. Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.10.2022 12:46 Uhr