Der Bauantrag von Frau Guenine-Voß zum Neubau eines Mehrgenerationenhauses auf der Fl.Nr. 2127/30 Gem. Taching (Mühlstraße 9) wurde in den Gemeinderatssitzungen am 27.02.2020 und 29.06.2022 beraten.
Der Gemeinderat hat das Bauvorhaben in seinen Beratungen abgelehnt. Im Weiteren fand dann am 19.07.2022 ein gemeinsamer Termin mit den Antragstellern und Planern zusammen mit den Bauverwaltungen im Landratsamt Traunstein statt.
Hier wurden gemeinsam Umplanungsmaßnahmen (Reduzierung des Bauvolumens und Abstand zur Straße / Stellplätze) besprochen, sodass das Bauvorhaben „genehmigungsfähig“ erscheint. Nachdem das Planungsbüro bereits sehr viel Muße und Fleiß in das Projekt gesteckt hat, möchten sie sich gerne vorab mit Gemeinde und LRA abstimmen, bevor die Reinzeichnung der Planunterlagen begonnen wird. Daher die Vor-Abstimmung des Bauvorhabens in der heutigen Sitzung.
Die Antragstellerin würde zusammen mit ihren zwei erwachsenen Kindern und den Großeltern (der Kinder) in das geplante Haus gemeinsam einziehen wollen.
In erster Linie geht es heute um Abweichung von der Stellplatzsatzung:
Von Seiten der Verwaltung wurde zum geplanten Vorhaben mitgeteilt, dass bei der Herstellung von überdachten Stellplätzen es gängige Praxis ist, dass mind. 1 m Abstand zwischen baulicher Anlage und der öffentlichen Verkehrsfläche eingehalten wird. Unter 1 m möchte man eigentlich keine Abweichungen zulassen. Allein bedingt durch die Verkehrssicherheit, Sichtverhältnisse, Schneeräumung im Winter usw. Die Stellplatzsatzung schreibt derzeit einen Mindestabstand von 3m bei der Errichtung von offenen Garagen (=Carports, überdachte Stellplätze) vor (vgl. § 3 Abs.3). Weiter schreibt sie vor, dass je Grundstücksgrenze an einer öffentl. Verkehrsfläche nicht mehr als vier Stellplätze unmittelbar von der öffentl. Verkehrsfläche aus erschlossen werden dürfen (vgl. § 3 Abs. 6).
Mit der geänderten Skizze vom 09.09.2022 würde nun der 1 m Abstand zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Stellplätze eingehalten werden. Entlang des Grundstücks würden nach wie vor 8 Stellplätze errichtet und von der Straße aus angefahren werden. Somit besteht weiterhin ein Verstoß gegen zwei Vorschriften der Satzung.
Der ursprüngliche Eingabeplan sowie die beiden neuen Skizzen-Unterlagen sind der Beschlussvoralge beigefügt.
In der anschließenden Diskussion zeigt sich, dass der Rat grundlegende Bedenken zu dem geplanten Bauvorhaben hat. Nicht nur die Abweichungen von der Stellplatzsatzung werden kritisch gesehen, sondern auch die geplante Bebauung. Nach Ansicht des Rats fügt sich die geplante Bebauung nicht in die nähere Bebauung ein.