Stellungnahme vom Amt für Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft vom 20.01.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 4.2.8

Sachverhalt

Textauszug: 

„Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen gegen eine Bebauung der Fl.Nr. 77/4 keine Einwände.
Kritisch zu sehen ist allerdings eine Bebauung der Fl.Nr. 77 sowie Teilfläche der FL.Nr. 77/5. In der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes zur Erweiterung des Geltungsbereiches „Thalwies II“ wird unter Punkt A) unter 3. Lage, Größe und Beschaffenheit des Planungsgebietes Folgendes angeführt: „Auf der südlich gelegenen Fl.Nr. 77/5 befinden sich in einem Abstand von ca. 35 m zum geplanten Wohngebiet Fahrsilos“. Da das zukünftige Wohnhaus im Wohngebiet liegt, sollten laut Arbeitspapier des Bayerischen Arbeitskreises „Immissionsschutz in der Landwirtschaft“, Kapitel 3.3.2 Abstandsregelung für Rinderhaltung, mindestens 50 m Abstand zum Gärfuttersilos eingehalten werden. Da dies in der vorliegenden Planung nicht gegeben ist, ist aus landwirtschaftlicher Sicht die ungehinderte Weiterbewirtschaftung zukünftig nicht mehr sichergestellt und eine mögliche zukünftige Weiterentwicklung möglicherweise einschränkt.
Eine Bebauung der Fl.Nr. 77 sowie die Teilfläche der Fl.Nr. 77/5 ist daher aus landwirtschaftlicher Sicht abzulehnen.“

Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See:
Das Arbeitspapier des Bayerischen Arbeitskreises „Immissionsschutz in der Landwirtschaft“ hat nur empfehlenden Charakter. Hierzu wurde auch Rücksprache mit dem LRA Traunstein gehalten. Demnach muss lt. Umweltingenieur zu den Fahrsilos in jedem Fall ein Mindestabstand von 25 m eingehalten werden. Dies ist in der Planung gegeben (ca. 35 m Abstand zum Baugebiet, ca. 38 m zur Baugrenze). Das auf Fl.Nr. 77 geplante Wohnhaus rückt auch nicht näher an die Fahrsilos heran als das bestehende Wohnhaus auf Fl.Nr. 89 (ca. 22 m). Insofern ist davon auszugehen, dass die Fahrsilos aufgrund der bereits bestehenden Bebauung nicht noch erweitert bzw. näher herangebaut werden können. Somit ist die zukünftige Weiterentwicklung des landwirtschaftlichen Betriebes in dieser Hinsicht auch derzeit schon gewissermaßen eingeschränkt. Eine Änderung der Planung ist somit nicht geboten.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. An der Planung wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.06.2023 09:07 Uhr