Bürgermeisterin Lang informiert zunächst über die Beschlusslage aus der gestrigen Sitzung des Marktgemeinderats Waging a. See. Die Kindergartengebühren wurden beginnend bei einer Betreuungszeit von drei bis vier Stunden mit 200 € festgesetzt und steigern sich dann um je 20 € für die nächsthöhere Buchungs- bzw. Betreuungszeit. Die Krippengebühren liegen um 100 € über der jeweiligen Kindergartengebühr. Bürgermeisterin Lang erörtert ausführlich die Gründe, warum eine Anhebung der Elternbeiträge in heutiger Sitzung behandelt werden soll. Alle wesentlichen Daten und Fakten werden erörtert, zudem werden Fragen aus der Mitte des Rats beantwortet.
Letztmalig befasste sich der Gemeinderat Taching a. See in seiner Sitzung vom 07.11.2019 mit den Beiträgen in den Kinderbetreuungseinrichtungen. In der damaligen Ratssitzung wurden ab dem Kindergarten- und Krippenjahr 2020/2021 nachfolgende Elternbeiträge beschlossen:
Ab März 2024 ist aufgrund der Tarifabschlüsse mit einem deutlichen Anstieg der Personalausgaben zu rechnen. Zudem sind seit der letzten Anpassung der Elternbeiträge auch bei den Sachausgaben deutliche Preisanstiege zu verzeichnen gewesen.
Kämmerer Kraus zeigt dem Rat anhand einer Power-Point-Präsentation die zu erwartenden Betriebsdefizite in den einzelnen Einrichtungen auf. Angesichts der sich abzeichnenden angespannteren Haushaltslage befasst sich der Rat in heutiger Sitzung mit den ab September 2024 ggf. neu festzulegenden Elternbeiträgen.
Vorab wurde zu einer gemeinsamen Besprechung, zu welcher der AK „Kinderbetreuungseinrichtungen“ der Marktgemeinde Waging a. See und der AK „Kindertagesstätten“ der Gemeinde Taching a. See, sowie Wonnebergs Familienbeauftrage und Leiterin der Kindertageseinrichtung Birgit Bleibinger, alle Einrichtungsleitungen sowie Bürgermeister Fenninger aus Wonneberg, Bürgermeister Baderhuber aus Waging und Bürgermeisterin Lang aus Taching eingeladen. Bei diesem gemeinsamen Termin am 15.11.2023 haben sich die Anwesenden mit der Thematik einer Beitragsanpassung intensiv beschäftigt. Kämmerer Kraus informierte bei diesem Termin über die sich abzeichnenden Betriebsdefizite. Um einem weiteren Anstieg der Betriebsdefizite in einigen Einrichtungen entgegenzuwirken, bestand einheitlich die Auffassung, dass eine Erhöhung der Elternbeiträge unausweichlich werden wird. Lediglich über die Höhe der Erhöhung wurden unterschiedliche Auffassungen vertreten. Mehrheitlich einigte man sich dann aber auf folgende Empfehlung zur Erhöhung der Elternbeiträge ab dem Kindergarten- und Krippenjahr 2024/2025, die den Räten der VG-Gemeinden zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen. Die Empfehlungen zur künftigen Erhöhung der Elternbeiträge haben jedoch keine bindende Wirkung. Es obliegt letztlich jedem einzelnen Rat, ob, und wenn ja, in welcher Höhe die Elternbeiträge ab 09/2024 erhöht werden sollen.
Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom Vorschlag der Besprechung „Kinderbetreuung“ zur Erhöhung der Kindergarten– und Krippenbeiträge ab dem Betreuungsjahr 2024/2025:
Besuchen zwei Kinder eines Beitragszahlers gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Gemeinde Taching a. See, wird der Beitrag für das zweite Kind pro Monat um 20 € ermäßigt. Sollten drei oder mehr Kinder gleichzeitig eine Betreuungseinrichtung innerhalb der Gemeinde Taching a. See besuchen, so ist das kostengünstigste, dritte und jedes weitere Kind beitragsfrei.
Es wird noch darüber informiert, dass der von den Eltern zu zahlende Kindergartenbeitrag um 100 € niedriger ist, da der Freistaat Bayern einkommensunabhängig einen sog. Elternbeitragszuschuss von 100 € je Kind und Monat gewährt (dieser Zuschuss kommt vom Bund aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ und wird in Bayern als Zuschuss ausbezahlt). Auch bei den Krippenbeiträgen ist die Gewährung eines Elternbeitragszuschusses möglich, wobei hier die Gewährung einkommensabhängig ist.
Beim Spielgeld in Höhe von mtl. 5 € je Kind sollen sich keine Änderungen ergeben.
Diese Vorschläge wurden allen Elternbeiratsvorsitzenden in einer gemeinsamen Besprechung am 30.11.2023 vorgestellt. Die Freude über die Anhebung der Elternbeiträge fiel erwartungsgemäß gemäßigt aus, jedoch war das Verständnis für die Betragserhöhung, welche hauptsächlich aus den erhöhten Lohnkosten herrühren, vorhanden. Da die Betriebsausgaben für Kitas zu 85-95 % aus den Personalkosten herrühren, ist bei einer um mehr als 10%igen Lohnsteigerung auch mit einem enormen Anstieg der Gebühren zu rechnen.
Die Elternbeiräte wurden sowohl auf die Möglichkeit der Antragstellung auf Kostenübernahme beim Landratsamt hingewiesen, als auch auf die Möglichkeit, die Kosten für die Kinderbetreuung bei der Einkommensteuererklärung anzugeben und den hierfür angedachten Freibetrag auszuschöpfen.
Es wurde vereinbart, dass die Eltern sowohl über das VG-Blatt als auch über einen informativen Elternbrief nach der Beschlussfassung über die Änderungen informiert werden.