Tektur zum Bauantrag von Hr. Müller: Nutzungsänderung u. Sanierung der Haus- u. Hofstelle zur Schaffung von zwei Wohneinheiten u. Erw. des Nebengebäudes durch eine Garage, Fl.Nr. 742 Gem. Tengling, Mönchspoint 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 07.12.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 19.05.2021 wurde bereits eine Baugenehmigung für das Vorhaben „Nutzungsänderung und Sanierung der Haus- und Hofstelle zur Schaffung von insgesamt zwei Wohneinheiten, Erweiterung des Nebengebäudes durch eine Garage“ erteilt. 

Mit Tekturplan vom 18.09.2023 wurde nun eine Änderung des Bauvorhabens beantragt.

Es ergeben sich folgende Änderungen am Hauptgebäude:
  • Dacheindeckungsmaterial: vormals Stehfalzeindeckung, Blech – jetzt eine historische, rot-engobierte Tondachdeckung
  • Firsthöhe von 7,17 m auf 7,39 m
  • Firsthöhe des Quergiebels (gem. Bestand) auf Höhe des Daches vom Hauptgebäude von 6,82 m auf 7,39 m
  • Änderung der Traufhöhen, Süd: von 4,89 m auf 4,95 m bzw. 4,77 m (Bereich Tenne)
  • Änderung der Traufhöhen, Nord: von 4,89 m auf 5,21 m (wegen Firstbegradigung)
  • Die Fassadenansichten wurden überarbeitet.
  • Es ist ein zusätzlicher Holzofen in der Tenne geplant.

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen keine Einwände.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2024 10:24 Uhr