Vorstellung einer biotechnologischen Entschlammung des Furthmühler Weihers


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 29.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 29.02.2024 ö informativ 2

Sachverhalt öffentlich

Der Furthmühler Weiher ist teilweise sehr stark verschlammt und müsste geräumt werden. Der Kraftwerksbetreiber und Besitzer des Weihers klagt über starke Abnutzung des Kraftwerkes durch den Schlamm. Der Fischereiberechtigte beklagt den schwindenden Lebensraum der Fische.
Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Traunstein wurde bereits durch den Fischereibeauftragten informiert.
Da die Gemeinde die Weiher als Absetzbecken nutzt, ist die Gemeinde laut Vertrag auch unterhaltspflichtig. Bei der angespannten Haushaltslage der Gemeinde ist eine Räumung leider finanziell momentan nicht möglich. Nach vorsichtiger Schätzung ist bei Belastung des Schlammes in der Größenordnung der Weiher mit Kosten von mindestens 200.000 Euro zu rechnen. Die Schätzung ergibt sich aus den Kosten für die Anpachtung landwirtschaftlicher Flächen zur Lagerung und Abtrocknung des Aushubes, für die Errichtung und den Rückbau von Absetzbecken sowie die Entschlammung und die bei entsprechender Belastung erforderliche Entsorgung als Sondermüll.
Anfang September wurde eine Beprobung der Ablagerungen durchgeführt. Die Probenahmen erfolgten an mehreren Stellen des Weihers, um eine mögliche Belastung eventuell auf einen Teilbereich beschränken zu können. Die Beprobung wies eine Belastung in Teilbereichen des Schlammes auf. Eine Aufteilung ist aber durch die Vermischung bei den Aushubarbeiten schwierig. Es müssten Haufwerke gebildet werden, die dann nochmals gesondert beprobt werden. Ein Ausbringen auf landwirtschaftlichen Flächen ist damit definitiv nicht möglich.
Nach Recherchen zu alternativen Methoden der Entschlammung ist die Bauverwaltung auf eine naturnahe Methode der Entschlammung mittels Mikroorganismen gestoßen. Diese wird in Teilen Deutschlands seit über 20 Jahren erfolgreich praktiziert. In Süddeutschland gibt es kaum Er-fahrungswerte. Nachfragen bei Gemeinden, die die Entschlammungen auf diese Weise praktiziert haben, ergaben durchwegs positive Rückmeldungen. Eine Minderung des organischen Materials zwischen 30 - 75% konnte verzeichnet werden, je nach Dauer der Anwendung.
Bei der Erstbehandlung sind Kosten von ca. 10.000 € anzusetzen. Diese Kostenschätzung bezieht sich auf die Größe der Furthmühler Weiher mit ca. 6500 m². Eine Erstbehandlung wäre ab einer Wassertemperatur von 8° möglich.
Bei der biotechnologischen Entschlammung ist ein Abbau des organischen Materials bis zu 75% möglich sein. Eine sehr kostenintensive Entsorgung des Aushubes entfällt oder wird zumindest erheblich gemindert. Ein Ablassen des Weihers ist nicht notwendig. Die Fische können auch während der Behandlung im Gewässer verbleiben. Je eine Behandlung jährlich über 2 bis 3 Jahre wäre nach Einschätzung eines zur Beratung miteinbezogenen Unternehmens ratsam. Das WWA TS und die UNB sind im Vorfeld miteinzubeziehen. Beide Behörden sind bereits auch informiert.
Da bei der biotechnologischen Entschlammung nur organisches Material abgebaut werden kann, wurde am 17.01.2024 nochmals eine Beprobung zur Feststellung des organischen Anteils mittels eines sogenannten Glühverlustes durchgeführt. Die Werte ergaben, dass die Entschlammung erfolgreich durchgeführt werden könnte; organisches Material ist mit rund 60 % anzusetzen. 
Herr Marc Danner vom Hersteller Oase hat sich bereit erklärt, die biotechnologische Entschlam-mung in der Gemeinderatsitzung vorzustellen.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung durch Bürgermeisterin Lang stellt Herr Danner von der Fa. Oase die alternative Methode zur biotechnologischen Entschlammung per Videokonferenz vor. 
In der folgenden Diskussion werden noch Detailfragen zum Frischwasseraustausch, zur erfor­derlichen Wassertemperatur und zu den Folgemaßnahmen geklärt. Herr Danner führt hierzu an, dass eine zu niedrige Wassertemperatur unter 8 Grad die Wirkung beeinträchtigen könnte, weshalb die Entschlammung in den Sommermonaten ab Juni erfolgen sollte. Im Übrigen würde es im Hinblick auf die nachgeschaltete Stromturbine ausreichen, wenn der Durchfluss durch den Weiher nur für einen Tag verringert werden könnte, damit sich das Entschlammungsmittel absetzen kann.
2. Bürgermeister Steiner weist darauf hin, dass seines Erachtens die Temperatur des Tenglinger Mühlbachs auch in den Sommermonaten nicht signifikant über zehn Grad Celsius steigt und er erhebliche Zweifel hegt, dass das Vorgehen Erfolg zeigt. Auch eine Umwälzung des Wassers in den Furtmühler Weihern binnen eines Tages würde die Erfolgsaussichten seiner Meinung nach erheblich beeinträchtigen. 

Anschließend stimmt der Gemeinderat über die Beschlussvorlage ab.

Diskussionsverlauf öffentlich

Nach kurzer Einführung durch Bürgermeisterin Lang stellt Herr Danner von der Fa. Oase die alternative Methode zur biotechnologischen Entschlammung per Videokonferenz vor. 
In der folgenden Diskussion werden noch Detailfragen zum Frischwasseraustausch, zur erfor-derlichen Wassertemperatur und zu den Folgemaßnahmen geklärt. Herr Danner führt hierzu an, dass eine zu niedrige Wassertemperatur unter 8 Grad die Wirkung beeinträchtigen könnte, weshalb die Entschlammung in den Sommermonaten ab Juni erfolgen sollte. Im Übrigen würde es im Hinblick auf die nachgeschaltete Stromturbine ausreichen, wenn der Durchfluss durch den Weiher nur für einen Tag verringert werden könnte, damit sich das Entschlammungsmittel absetzen kann.
2. Bürgermeister Steiner weist darauf hin, dass seines Erachtens die Temperatur des Tenglinger Mühlbachs auch in den Sommermonaten nicht signifikant über zehn Grad Celsius steigt und er erhebliche Zweifel hegt, dass das Vorgehen Erfolg zeigt. Auch eine Umwälzung des Wassers in den Furtmühler Weihern binnen eines Tages würde die Erfolgsaussichten seiner Meinung nach erheblich beeinträchtigen. 

Anschließend stimmt der Gemeinderat über die Beschlussvorlage ab.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching am See nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Eine wasserrechtliche Genehmigung soll unter Einbeziehung der UNB eingeholt werden. Nach erfolgter Genehmigung kann mit der Umsetzung der biotechnologischen Entschlammung in 2024 begonnen werden, eine Fortsetzung in den Jahren 2025 und 2026 soll je nach Ergebnis der ersten Behandlung erfolgen. Der Gemeinderat wird über den Fortschritt der Entschlammung informiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 13.11.2024 10:42 Uhr