Stellungnahme vom Staatlichen Bauamt Traunstein vom 11.07.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 12.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.09.2024 ö 13.2.5

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. 
In Festsetzung Nr. 12 des Bebauungsplanentwurfes ist man bereits auf die Immissionen umfangreich eingegangen. Unter anderem werden hier Möglichkeiten aufgezeigt, wie sich die Bauwerber eigenverantwortlich vor möglichen Straßenlärm schützen können (z. B.: Errichtung einer Lüftungseinrichtung, grundrissorientierte Bebauung). 
Durch diesen Bebauungsplan können max. drei Wohngebäude entstehen. Die Benutzung der Ausfahrt durch die drei zusätzlichen Wohngebäude wird durch dadurch nicht wesentlich schlechter. Zumal für die oberen Häuser (Bereich Frauenanger) eine zweite Zufahrtsmöglichkeit über die Graf-Törring-Straße besteht. 
Die Information, dass keine Forderungen vom Straßenbaulastträger geltend gemacht werden können, werden an den Grundstückseigentümer weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2025 09:28 Uhr