Stellungnahme von der Regierung von Oberbayern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 29.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 29.06.2017 ö beschließend 10.2.3

Sachverhalt

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  • Regierung von Oberbayern; Höh. Landesplanungsbehörde; Schreiben vom 13.04.2017

Frau Rothut schreibt Folgendes:

„Die Regierung von Oberbayern nimmt als höhere Landesplanungsbehörde gem. § 4 Abs. 1 BauGB wie folgt Stellung:

Planung
Mit der vorliegenden Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von acht Bauparzellen zur Errichtung von Einzelhäusern am nördlichen Ortsrand von Gessenhausen, im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1191 der Gemarkung Tengling, geschaffen werden. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung bzw. -erweiterung hat eine Größe von ca. 0,65 ha und ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Bewertung
Die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gessenhausen“ steht den Erfordernissen der Raumordnung grundsätzlich nicht entgegen.

Auf eine an die Umgebung angepasste Bauweise und schonende Einbindung der geplanten Neubauten in das Orts- und Landschaftsbild ist zu achten (vgl. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.1.1 G, Regionalplan Südostoberbayern (RP 18) B I 2.1 Z, B II 3.1 Z). Wir bitten den Belangen von Natur und Landschaft diesbezüglich in enger Abstimmung mit der unteren Bauaufsichts- und unteren Naturschutzbehörde Rechnung zu tragen. Die für den Eingriff in Natur und Landschaft erforderlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen sind in Abstimmung mit Letzterer festzulegen.

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass im Dorfgebiet durch geeignete Festsetzungen die Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglomerationen auszuschließen ist (vgl. Urteil des VGH vom 14.12.2016, AZ: 15 N 15. 1201).“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Anregungen werden beachtet. Die Planung wurde mit den Fachbehörden abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 15:00 Uhr