Stellungnahme vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein; Bereich Landwirtschaft
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 14.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein; Bereich Landwirtschaft; Schreiben vom 08.08.2017
Frau Dr. Rosenberger schreibt Folgendes:
„Die Bauwerber sind durch geeignete Maßnahmen darauf hinzuweisen, dass von dem an das Gewerbegebiet im Norden angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb und den umliegenden landwirtschaftlich genutzten Flächen Immissionen ausgehen. Die sind insbesondere Geruch, Lärm, Staub und Erschütterungen. Insbesondere auch dann, wenn landwirtschaftliche Arbeiten nach Feierabend sowie an Sonn- und Feiertagen oder während der Nachtzeit vorgenommen werden, falls die Wetterlage während der Erntezeit solche Arbeiten erzwingt. Die Duldung dieser Immissionen ist sicherzustellen.“
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Ein Hinweis zu den Immissionen aus der Landwirtschaft ist bereits im Bebauungsplan enthalten. Dass landwirtschaftliche Arbeiten auch nach Feierabend sowie an Sonn- und Feiertagen oder während der Nachtzeit vorgenommen werden können, falls die Wetterlage während der Erntezeit solche Arbeiten erzwingt, ist im Bebauungsplan noch zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.02.2019 15:04 Uhr