Regierung von Oberbayern; Schreiben vom 17.05.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 05.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 05.12.2018 ö beschließend 2.1.5

Sachverhalt

Frau Rothut schreibt Folgendes:

„Die Regierung von Oberbayern nimmt als höhere Landesplanungsbehörde wie folgt Stellung:

Planung

Durch die vorliegende Bauleitplanung soll eine Wohnbebauung südlich des Kindergartens in Tettenhausen ermöglicht werden. Zu diesem Zweck soll der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Richtung Osten um zwei Bauparzellen (Nr. 5 und 6, Fl.Nr. 214/1 Gemarkung Tettenhausen) erweitert sowie im Bereich der Parzelle Nr. 4 (Teilfläche Fl.Nr. 33 Gemarkung Tettenhausen) geändert werden. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung und -erweiterung soll als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden und hat eine Größe von ca. 0,2 ha. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist dieser nach unserem Kenntnisstand im Bereich der Parzelle 4 als gemischte Baufläche sowie im Bereich der neuen Bauparzellen als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ und Gemeinbedarfsfläche „Kindergarten“ dargestellt. Laut Planunterlagen soll der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden.

Berührte Belange:

Natur und Landschaft
Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet „Schutz des Waginger und Tachinger Sees und der umliegenden Landschaft“ sowie im gleichnamigen im Regionalplan Südostober-bayern (RP 18) ausgewiesenen landschaftlichen Vorbehaltsgebiet.

Die Planung ist entsprechend mit dem Landratsamt abzustimmen, um insbesondere die Vereinbarkeit der neuen Bebauung mit der Landschaftsschutzgebietsverordnung zu klären (vgl. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.1.1 G, RP 18 B I 3.1 Z, B II 3.1 Z).

Ergebnis

Bei Berücksichtigung des genannten Punktes steht die vorliegende Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Kirchplatz, Tettenhausen“ den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.“

*

Würdigung:

Es darf dazu auf die obigen Ausführungen zur Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Traunstein und die Stellungnahme des Landratsamtes vom 22.10.2018 (Mail) hingewiesen werden. Die erforderliche Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ist erfolgt, eine Änderung der Planung ist aus der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern nicht erforderlich.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss  nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis und stellt dazu fest, dass eine Änderung der Planung nicht veranlasst ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2019 15:21 Uhr