Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde (Herr Seeholzer); Schreiben vom 02.09.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 14.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 14.03.2019 ö beschließend 10.2.2

Sachverhalt

Textinhalt:

„Grundsätzlich besteht mit der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde Einverständnis.

Allerdings liegt in diesem Fall aufgrund der Umwandlung von landwirtschaftlich genutzten Flächen (§ 1a Abs. 2 Satz 4 BauGB) eine zusätzliche Begründungspflicht vor, eine Überprüfung bzw. Einarbeitung in die Verfahrensunterlagen wird für erforderlich gehalten.

Außerdem bedarf es hinsichtlich der erforderlichen Ortsrandeingrünung eine einvernehmliche Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde.

Um eine entsprechende Überprüfung und Überarbeitung wird gebeten; für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.“

Würdigung:

Der Planer wird beauftragt, die Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in ein Gewerbegebiet ausreichend zu begründen.

Die Abstimmung der Ortsrandeingrünung mit der unteren Naturschutzbehörde ist bereits erfolgt. Dazu siehe die nachfolgenden Ausführungen bei der Behandlung der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde.

Vor der Beschlussfassung verlässt Mitglied des Gemeinderats Martin Dandl den Sitzungssaal.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planunterlagen sind entsprechend den Darstellungen in der vorgenannten Würdigung zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.08.2019 10:57 Uhr