Landratsamt Traunstein, SG 4.16 (Wasserrecht und Bodenschutz); Stellungnahme vom 11.09.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 09.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 09.10.2019 ö beschließend 5.1.2

Sachverhalt

Textauszug:

„1. Planfassung:
Unter Nr. 11 „Entwässerung“ des B-Plans sollte klargestellt werden, dass das Schmutzwasser dem gemeindlichen Schmutzwasserkanal zugeführt wird.
Weiter sollte klargestellt werden, dass das anfallende Oberflächenwasser gedrosselt über abgedichtete Regenrückhaltebecken und Rückhaltemulden dem gemeindlichen Niederschlagswasserkanal zuzuführen ist.
In Nr. 10.3 ist daher die Alternative „/Versickerung“ zu streichen.
In Nr. 10.6. ist das Wort „Sickermulden“ durch „abgedichtete Rückhaltemulden“ zu ersetzen.
Bei den textlichen Hinweisen sind unter Nr. 20 „Wasserwirtschaftsamt Traunstein“ die beiden Absätze für Niederschlagswasser ersatzlos zu streichen, da in den gemeindlichen Regenwasserkanal eingeleitet wird. Insofern liegt kein Erlaubnistatbestand für eine wasserrechtliche Genehmigung vor.

2. Begründung in der Fassung vom 26.07.2019
Unter Nr. 6 „Entwässerung“ sollte oben genanntes ebenfalls klargestellt werden. In Satz 1 sollte daher statt „Kanal“ „Schmutzwasserkanal“ verwendet werden. Für Satz 2 empfehlen wir zur Klarstellung folgende ergänzende Formulierung: „Das auf dem Grundstück anfallende Oberflächenwasser ist über dichte Regenrückhaltebecken bzw. Rückhaltemulden gedrosselt in den öffentlichen Niederschlagswasserkanal einzuleiten.“
Unter Nr. 10 „sonstige Belange“ ist der Passus „Niederschlagswasser:“ vollständig zu streichen.
Mit freundlichen Grüßen, gez. Gruber“

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Aufgrund der vorgebrachten klarstellenden Hinweise zur Thematik „Entwässerung sind folgende Änderungen der Planunterlagen vorzunehmen:

  1. Bebauungsplan

  • In Ziffer 10.3 der textlichen Festsetzungen ist die Alternative „ /Versickerung“ zu streichen, so dass der neue Text wie folgt lautet: „In den Randbereichen, hin zur landwirtschaftlichen Nutzfläche können Mulden zur Regenwasserrückhaltung angelegt werden.“
  • In Ziffer 10.6 der textlichen Festsetzungen ist die Bezeichnung „Sickermulden“ durch „abgedichtete Rückhaltemulden“ zu ersetzen, so dass der neue Text wie folgt lautet: „Die abgedichteten Rückhaltemulden sind ebenso mit einer Ansaat zu begrünen.“
  • In Ziffer 11 der textlichen Festsetzungen ist im ersten Satz die Bezeichnung „öffentlicher Kanal“ durch „öffentlicher Schmutzwasserkanal“ zu ersetzen. Ferner ist sind Klarstellungen im zweiten Satz vorzunehmen. Der gesamte Abschnitt soll künftig wie folgt lauten: „11.1 Das Schmutzwasser ist in den gemeindlichen Schmutzwasserkanal einzuleiten. 11.2 Das auf dem Grundstück anfallende Oberflächenwasser ist gedrosselt über abgedichtete Regenrückhaltebecken und Rückhaltemulden dem gemeindlichen Niederschlagswasserkanal zuzuleiten.“
  • In Ziffer 20 ist die Überschrift „Niederschlagswasser“ einschließlich der beiden folgenden Absätze ersatzlos zu streichen.

  1. Begründung

  • Die Ziffer 6 der Begründung ist wie folgt neu zu formulieren: „Das Schmutzwasser ist in den öffentlichen Schmutzwasserkanal einzuleiten. Das auf dem Grundstück anfallende Oberflächenwasser ist über dichte Regenrückhaltebecken bzw. Rückhaltemulden gedrosselt in den öffentlichen Niederschlagswasserkanal einzuleiten.“
  • In Ziffer 10 (Sonstige Belange) ist die Überschrift „Niederschlagswasser“ einschließlich der beiden folgenden Absätze ersatzlos zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 09:48 Uhr