Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörverfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 04.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 04.12.2019 ö beschließend 9.1

Sachverhalt

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 08.10.2019 hat in der Zeit vom 21.10. bis 22.11.2019 im Rathaus öffentlich zu Jedermanns Einsicht ausgelegen. Es wurden keine Einwendungen / Bedenken vorgebracht.

Ferner sind mit Schreiben vom 17.10.2019 folgende Fachstellen am Verfahren beteiligt worden (Fristsetzung bis 19.11.2019):

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde)
  • Gemeindewerke Waging a. See
  • Deutsche Telekom GmbH
  • Energie Südbayern GmbH

Beschluss

Bis zum Tag der Sitzungsladung (27.11.2019) sind folgende schriftliche Hinweise oder Anregungen eingereicht worden:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Stellungnahme vom 18.11.2019 (Az. 4.40-BLP-138/2019)

Inhalt der Stellungnahme:

„Grundsätzlich besteht mit der Bebauungsplanänderung Einverständnis.

Um eine Überprüfung bzw. Überarbeitung folgender Punkte wird gebeten:

Es wird im Übrigen auf die geltenden Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes verwiesen. Die Höhenlage und die seitliche Wandhöhe sind dort nicht hinreichend definiert. Hierzu ist das auszugweise beigefügte Urteil des VG München vom 24.08.2010 – M 1 K 10.1525 – dazu sinngemäß zu beachten.
Aus Gründen der Bestimmtheit und Vollziehbarkeit sind bestimmte Anforderungen an die Bezugspunkte zu stellen. Dazu gehört, dass die Bezugspunkte feste Bezugspunkte sind und Veränderungen nicht zu erwarten sind. Dies gilt gleichermaßen für die unteren wie die oberen Bezugspunkte. Als untere Bezugspunkte der in Meter festzusetzenden Höhe sind zu nennen: die festgesetzte Höhenlage der anbaufähigen Verkehrsfläche, trigonometrische Punkte sowie die mittlere Höhe des Meeresspiegels. Die natürliche Geländeoberfläche ist als Bezugspunkt grundsätzlich nicht geeignet, da sie nicht ausreichend gegen Veränderungen gesichert ist. Auf Punkte oder Ebenen, die nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden können, kann nicht Bezug genommen werden, z.B. nicht auf die Oberkante des Ergeschossfußbodens und auch nicht auf die Schnittlinie der Außenwände eines Gebäudes mit der Geländeoberfläche (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Komm. zur BauNVO, § 18, RdNr. 3 m.w.N.).
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

gez. Ilona Schindhelm, Stellv. Kreisbaumeisterin“

Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Hinweise sind berechtigt. Der Planfertiger wird beauftragt, die Bezugspunkte zur Höhenlage und seitlichen Wandhöhe gemäß dem VG-Urteil vom 24.08.2010 in Abstimmung mit der unteren Bauaufsichtsbehörde im Planentwurf in eindeutiger Weise zu definieren.

Abstimmungsergebnis: Für 9 : Gegen 0


  • Deutsche Telekom Technik GmbH; Stellungnahme vom 12.11.2019

Inhalt der Stellungnahme:

„… Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

Im Geltungsbereich befindet sich eine Telekommunikationslinie der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt wird (siehe Bestandsplan in der Anlage – dieser dient nur zur Information und verliert nach 14 Tagen seine Gültigkeit). Wir bitten Sie, alle Beteiligten darauf hinzuweisen, bei der Planung und Bauausführung darauf zu achten, dass diese Linie nicht verändert werden muss bzw. beschädigt wird.

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 – siehe hier u. a. Abschnitt 6 – zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.

Mit freundlichen Grüßen, gez. Helga Leitner“

Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Hinweise werden an den privaten Grundstückseigentümer und Veranlasser der Planung zur Beachtung weitergereicht.

Abstimmungsergebnis: Für 9 : Gegen 0


  • Fa. Energienetze Bayern GmbH & Co.KG; Stellungnahme vom 06.11.2019

Inhalt der Stellungnahme:

„Gegen die geplante Bebauungsplanänderung bestehen unsererseits keine Einwände.
Mit freundlichen Grüßen, gez. Franz Wutz, RegionalCenter Traunreut“

Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2020 10:56 Uhr