Beschlussfassung über die weitere Gültigkeit der Geschäftsordnung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 14.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Geschäftsordnung ist die Grundlage für das reibungslose Zusammenwirken der gemeindlichen Organe während der bevorstehenden sechsjährigen Wahlzeit. Im Rahmen der rechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung legt der Gemeinderat in der Geschäftsordnung u.a. die Zusammenarbeit der gemeindlichen Organe fest, die Aufgabenverteilung zwischen Bürgermeisterin, und Gemeinderat, die Bildung und Besetzung von Ausschüssen, die Stellvertretung der Bürgermeisterin und vor allem den Geschäftsgang des Gemeinderates und der Ausschüsse. Es sind dabei umfangreiche Themenbereiche abzuhandeln, wie z.B. die Form (elektronisch/manuell) und Frist der Ladung. Es wird deshalb empfohlen, bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung vorerst die weitere Gültigkeit der bestehenden Geschäftsordnung zu beschließen. Kämmerer Kraus erörtert in kurzen Zügen die wesentlichen Punkte der Geschäftsordnung. Die bisherige Geschäftsordnung wurde den Mitgliedern des Rats im RIS übermittelt. Die Mitglieder des Rats werden die bestehende Geschäftsordnung einsehen und das Thema wird dann in nächster Zeit wieder auf der Tagesordnung stehen, mit dem Ziel, ggf.
eine neue, für den aktuellen Gemeinderat maßgeschneiderte Geschäftsordnung zu erlassen.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, dass die bestehende Geschäftsordnung weitere Gültigkeit besitzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.07.2020 14:04 Uhr