Antrag auf isolierte Befreiung von Herrn Helminger: Vordachverlängerung an bestehender Garage, Fl.Nr. 321/23 Gem. Tettenhausen, St.-Florian-Str. 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 21.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 21.04.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Anbringung einer Überdachung in Holzständerbauweise und Glaseindeckung nordöstlich an der bestehenden Garage zur Unterbringung von Gartengeräten. Die Überdachung soll in den Maßen 7,50 m x 2,85 m mit einer Höhe von 2,20 m bzw. 2,50 m errichtet werden und reicht somit bis an die Grundstücksgrenze heran. 

Verwaltung
Das Vorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO. Es befindet sich jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Sandberg II“ und hält die Festsetzungen nicht ein. Lt. Festsetzung Nr. 6 ist als Dacheindeckung nur kleinteiliges, rotes oder rotbraunes Dachdeckungsmaterial zulässig, geplant ist jedoch eine Glaseindeckung. 

Zudem befindet sich die geplante Überdachung komplett außerhalb des Baufensters. Ferner setzt der Bebauungsplan bei den Garagen einen Grenzabstand von 1 m fest. Die Überdachung soll jedoch bis zur Grundstücksgrenze reichen. Es wurden bereits mehrere Befreiungen bezüglich Baufensterüberschreitungen und abweichender Dachgestaltung erteilt. Auch die genehmigte Gartenhütte von Grundstück Weinbergstraße 17 hält den 1 m Abstand zur Grundstücksgrenze nicht ein (Abstand circa 0,5 m). Darüber hinaus haben die Nachbarn dem Bauvorhaben zugestimmt. 

Beschluss

Das Vorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g BayBO. Es befindet sich jedoch im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Am Sandberg II“ und hält die Festsetzungen nicht ein. Mit der erteilten Nachbarunterschrift konnten nachbarschaftliche Belange ausgeräumt werden.

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung Nr. 6 (Als Dacheindeckung ist nur kleinteiliges, rotes oder rotbraunes Dachdeckungsmaterial zulässig) und von den festgesetzten Baugrenzen wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 11:06 Uhr