Stellungnahme der Regierung v. Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, vom 16.02.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 12.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 12.05.2021 ö beschließend 2.1.1

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern nimmt als höhere Landesplanungsbehörde wir folgt Stellung:

Planung:
Mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung soll eine Nachverdichtung auf dem Grundstück Fl.Nr. 752/18 der Gemarkung Gaden in Weidach ermöglicht werden. Zu diesem Zweck soll das bisher festgesetzte Baufenster vergrößert werden. Konkret vorgesehen ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen. Bisher ist das Grundstück an der Rosenstraße 33 bis auf ein Nebengebäude, welches abgebrochen werden soll, unbebaut. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung hat eine Größe von ca. 600 m² und ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Bewertung:
Die 10. Änderung des Bebauungsplanes „Weidach“ steht den Erfordernissen der Raumordnung grundsätzlich nicht entgegen.
Die Planung entspricht den raumordnerischen Erfordernissen der Innen- vor Außenentwicklung und des Flächensparens im Sinne Landesentwicklungsprogramm (LEP) 3.2 Z und 3.1 G sowie Regionalplan Südostoberbayern (RP 18) B II 1 G.

Lärmschutz:
Aufgrund der Nähe zur im Osten verlaufenden Bahnstrecke Traunstein – Waging a. See bitten wir um Abstimmung mit der Unteren Immissionsschutzbehörde, um sicherzustellen, dass den Belangen des Lärmschutzes (vgl. Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) Art. 6 Abs. 2 Nr. 7) Rechnung getragen wird.

Wasserwirtschaft:
Zudem bitten wir aufgrund der Lage in einem wassersensiblen Bereich (vgl. Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete) um Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein, um den Belangen des Hochwasserschutzes (vgl. LEP 7.2.5 G) gerecht zu werden.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit den Fachbehörden des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein sowie der Unteren Immissionsschutzbehörde v. Landratsamt Traunstein. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 10:41 Uhr