Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 06.05.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2021 ö beschließend 3.1.1

Sachverhalt

Stellungnahme vom 06.05.2021

Die Regierung von Oberbayern hat als höchste Landesplanungsbehörde bereits mit Schreiben vom 07.12.2020 zur Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 237 (Teilfläche) der Gemarkung Otting, Ortsteil Holzhausen, Stellung genommen. Auf diese Stellungnahme dürfen wir verweisen.

Darin haben wir festgestellt, dass den Belangen des Grundwasserschutzes (vgl. RP 18 IV 2.2 Z) sowie des Lärmschutzes (vgl. Bayerisches Landeplanungsgesetz (BayLplG) Art. 6 Abs. 2 Nr. 7), in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, Rechnung zu tragen sein.

Laut Beschlussbuchauszug vom 21.04.2021 waren das Wasserwirtschaftsamt Traunstein sowie die untere Immissionsschutzbehörde am Verfahren beteiligt. 
Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein äußerte in seiner Stellungnahme, dass es keine erhebliche zusätzliche Gefährdung des Grundwasservorkommens durch die Errichtung eines zusätzlichen Wohngebäudes sieht. 
Die untere Immissionsschutzbehörde forderte die Unterlagen um Angaben zum Immissionsschutz zu ergänzen.
Die Planunterlagen wurden nach der ersten Beteiligung u.a. um Ergänzungen in der Begründung zum Immissionsschutz überarbeitet.

Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 237m (Teilfläche) der Gemarkung Otting, Ortsteil Holzhausen, in der vorliegenden Fassung vom 12.03.2021, Erfordernisse der Raumordnung weiterhin nicht entgegenstehen, sofern den Belangen des Immissionsschutzes auch im derzeitigen Verfahrensschritt, in Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde, Rechnung getragen wird.


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Stellungnahme vom 07.12.2020
Die Regierung von Oberbayern nimmt als höhere Landesplanungsbehörde wir folgt Stellung:

Planung:
Durch die vorliegende Satzung soll die Errichtung eines zusätzlichen Wohnhauses im Südwesten des Ortsteils Holzhausen, im Bereich des derzeitigen Obstangers auf dem Grundstück Fl.Nr. 237 der Gemarkung Otting, ermöglicht werden. Der Geltungsbereich der Satzung hat eine Größe von insgesamt ca. 4.000 m² und ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.

Berührte Belange:
Wasserwirtschaft 
Der Ortsteil Holzhausen sowie der Geltungsbereich der vorliegenden Satzung liegen vollständig in einem im Regionalplan Südostoberbayern ausgewiesenen wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet. In den wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten soll dem Schutz des Grundwassers Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen eingeräumt werden. Nutzungen, die mit dem Schutz des Grundwassers nicht vereinbart sind, sind ausgeschlossen (vgl. RP 18 B IV 2.2 Z). Den Belangen des Grundwasserschutzes ist in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein Rechnung zu tragen.

Lärmschutz
Aufgrund der im Norden verlaufenden Staatsstraße 2104 bitten wir um Abstimmung mit der unteren Immissionsschutzbehörde, um den Belangen des Lärmschutzes (vgl. Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) Ar. 6 Abs. 2 Nr. 7) gerecht zu werden.

Ergebnis:
Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass der vorliegenden Satzung Erfordernisse der Raumordnung nicht entgegenstehen, sofern den genannten raumordnerischen Belangen, in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, Rechnung getragen wird. 

Hinweis:
Diese Stellungnahme beschränkt sich auf eine Bewertung aus landesplanerischer Sicht. Sie bezieht sich nicht auf die bauplanungsrechtliche Zuständigkeit. Hierzu verweisen wir auf die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Erfolgte Würdigung:
Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit den Fachbehörden des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein sowie der Unteren Immissionsschutzbehörde v. Landratsamt Traunstein. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. 
Die Planung erfolgte weiterhin in Abstimmung mit den Fachbehörden des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein sowie der Unteren Immissionsschutzbehörde v. Landratsamt Traunstein. Die Untere Immissionsschutzbehörde hat keine weiteren Einwendungen vorgebracht. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 10:49 Uhr