Bauantrag von Frau Erlacher: Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage als Ersatzbau für das bestehende Gebäude, Fl.Nr. 1181 Gem. Otting, Mooshäuser 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung eines Wohnhauses mit integrierter Doppelgarage als Ersatzbau für das bestehende Gebäude.

Das Vorhaben wurde bereits als Antrag auf Vorbescheid in der Bauausschusssitzung am 22.07.2020 behandelt. Ursprünglich war die Errichtung von drei Baukörpern geplant (Wohngebäude, Werkstatt, Stadl mit Garagennutzung). Aufgrund des zu hohen Maßes der geplanten baulichen Nutzung (3 Baukörper, jeweils mit II VG) wurde dem Antrag auf Vorbescheid nicht zugestimmt. Einer grundsätzlichen Verschiebung des Ersatzbaukörpers Richtung Osten konnte sich das Gremium vorstellen. 

Es gab zwischendurch mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Bauverwaltung einen Ortstermin. Kreisbaumeister Seeholzer setzte bei dem Termin die Vorgabe, dass sich ein Fünftel der Wohnfläche des geplanten Baukörpers auf der Fl.Nr. 1181 Gem. Otting befinden muss. Dies ist augenscheinlich im Eingabeplan auch so umgesetzt worden. Die Pläne wurden geändert und nun als Antrag auf Baugenehmigung eingereicht. Es ist nun die Errichtung eines Baukörpers geplant mit den Maßen 19,70 m x 9,50 m (Grundfläche 187,15 m²) und einer seitlichen WH von 6,29 m. Das Bestandsgebäude hat eine Grundfläche von ca. 138 m², zudem bestand ein Nebengebäude mit einer Grundfläche von ca. 40 m². Im Zuge des Antrages auf Vorbescheid waren drei Baukörper geplant mit Grundflächen von jeweils 70 m², 108 m² und 115 m². Da die Doppelgarage nun im Baukörper integriert werden soll, hat sich die Grundfläche dieses einen Baukörpers vergrößert. Über der Garage ist ein Lagerraum geplant, dieser soll mit einer an der Westseite angebauten Außentreppe zugänglich sein. 

Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BauGB. Die Nachbarunterschriften liegen größtenteils vor.

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BauGB. Die Nachbarunterschriften liegen größtenteils vor. 

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 10:49 Uhr