Information zum Thema Zweitwohnungssteuer und Zweitwohnungsverbot (Satzungen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2021 ö informativ 18

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung vom 10.03.2021 hat GR Heinrich Mayerhofer beantragt, dass zum Thema Zweitwohnungssteuer bzw. Zweitwohnungsverbote von der Verwaltung eine Informationsvorlage vorbereitet werden soll.

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 24.09.2020 wurde zu diesem Thema bereits ausführlich informiert und entsprechende Beschlüsse gefasst. Die Verwaltung verweist auf diese Beschlussvorlagen (24.09.2020, 05.11.2020 und 03.12.2020)!

Aktuell wird in der Marktgemeinde Waging keine Zweitwohnungssteuer erhoben.

Einwohnerzahlen 31.12.2020 = 7.211

Stand Zweitwohnungen am 17.02.2021 = 195
(= 2,7 % von der Gesamteinwohnerzahl)

- Beispiele für Zweitwohnungssteuern: Gemeinde Inzell, Stadt Bad Reichenhall
- Beispiele für Satzungen zum Zweitwohnungsverbot: Gemeinde Ruhpolding und Markt Berchtesgaden (typisch touristisch geprägte Kommunen)

Für den Erlass von Satzungen ist der Markgemeinderat das zuständige Gremium.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nimmt Kenntnis vom o.g. Sachverhalt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 10:49 Uhr