Informationen zur Novelle der BayBO und zum digitalen Bauantrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 25.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Zum 01.02.2021 ist die neue Bayerische Bauordnung (BayBO) in Kraft getreten. Folgende Änderungen / Ergänzungen haben sich ergeben, hier eine kurze Zusammenfassung:

  • Reduzierung der Abstandsflächen: Art. 6 BayBO
Verkürzung der Abstandsflächen auf 0,4 H und Wegfall des sog. Schmalseitenprinzips. 
Es besteht eine gesetzliche Ermächtigung die es den Gemeinden erlaubt eigenes örtliches Baurecht zu schaffen, d. h. die Gemeinden können durch Satzung die Abstandsflächen regeln. 

  • Einführung einer Genehmigungsfiktion für Wohngebäude nach 3 Monaten 
(gerechnet ab Einreichung der vollständigen Unterlagen beim LRA)

  • Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Dachausbau (Nutzungsänderungen)

  • Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für die digitale Baugenehmigung

  • Ermächtigungsgrundlage für eine Gestaltungssatzung

  • Regelung zur Anlage und Ablöse von Spielplätzen

  • Regelung zur Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsinfrastruktur bei Stellplätzen

  • Bei der Bemessung von Abstandsflächen bleiben Maßnahmen zum Zwecke der 
Energieeinsparung unberücksichtigt, sofern diese ein Stärke von 0,30 m nicht 
überschreiten. 

  • Bauen mit Holz soll nun in allen Gebäudeklassen möglich sein. Hierzu wird eine neue Holzbaurichtlinie geschaffen. 

  • Bei Aufstockung eines Gebäudes kann auf einen Aufzug verzichtet werden, wenn dieser nur mit unverhältnismäßigem Aufwand hergestellt werden könnte. 

  • Die Vorgaben zum vorbeugenden Brandschutz bei Nutzungsänderungen von bestandsgeschützten Gebäuden werden erleichtert. 

  • Zulassung von Abweichung von den Abstandsflächen wenn ein rechtmäßig errichtetes Gebäude durch ein Wohngebäude höchstens gleicher Abmessung und Gestalt ersetzt wird. 


Weitere Änderungen zum 01.03.2021:
Zuständigkeitsänderung hinsichtlich der Einreichung der Unterlagen von Bauvorhaben, s. beil. Pressemitteilung des Landratsamtes Traunstein.

  • Bauanträge, Vorbescheide und Abgrabungsanträge: Einreichung der Unterlagen, digital oder in Papierform, direkt beim Landratsamt Traunstein, nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung.

  • Anträge auf isolierte Befreiungen und Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren sind weiterhin bei uns in der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die Neuerungen zur Kenntnis. 

Es besteht Einverständnis mit der Vorgehensweise erst einmal keine Satzung zur Festlegung von abweichendem Abstandsflächenrecht zu erlassen. 
Man folgt hier der Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages das neue Abstandsflächenrecht in Kraft treten zu lassen und sich die Auswirkungen in der Praxis anzusehen bevor man über den Erlass einer Satzung nachdenkt. Da in den einzelnen Bebauungsplänen / Satzungen entsprechendes Abstandsflächenrecht sowieso festgesetzt werden kann und bereits ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 14:45 Uhr