2. Änderung und Erweiterung der Einbeziehungssatzung „Tengling – Egart“, betreffend Fl.Nr. 463/5 Gem. Tengling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 24.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 24.06.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Vorhaben: Der Antragsteller beabsichtigt das bestehende Gebäude (Egart 2b) als Mehrgenerationenhaus zu bewohnen. Um ein ausreichendes Platzangebot an Wohnraum zu erhalten ist ein erdgeschossiger Anbau, östlich am bestehenden Baukörper, geplant (Holzbauweise und Satteldach). Zudem ist noch ein weiterer Carport mit Abstellraum geplant.

Der Gemeinderat Taching a. See hat am 28.05.2020 das Verfahren zur 2. Änderung zur Erweiterung des Geltungsbereiches der Einbeziehungssatzung „Tengling – Egart“, gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB, beschlossen. 
Die erste öffentliche Auslegung fand im Nov./Dez. 2020 statt. In der Gemeinderatssitzung am 25.03.2021 erfolgte hierzu die Abwägung der Stellungnahmen zum Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung. Damit einhergehend war eine Änderung der Satzungsunterlagen erforderlich und es wurde eine erneute Auslegung beschossen.

Gegenüber dem bisherigen Entwurf, der im November/Dezember 2020 Gegenstand einer Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung war, wurden u. a. folgende Änderungen vorgenommen:
  • Unter § 3 Nr. 3 der Satzung, Ergänzung der Ausführungen zur Ausgleichsfläche
  • Unter § 3 weitere Festsetzungen hinsichtlich der Gestaltung des Anbaus und zu Einfriedungen
  • Ergänzende Hinweise (z.B. archäologische Bodenfunde, Mitteilungspflicht bei schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten)
  • Ergänzungen in der Begründung (z.B. Nr. 8 Immissionsschutz)
Es wurde darum gebeten, dass sich die Stellungnahmen lediglich auf die erfolgten Änderungen im neuen Satzungsentwurf (Fassung vom 12.03.2021) beziehen sollen.


I. erneute Öffentlichkeitsbeteiligung, gem. § 34 Abs. 6 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 BauGB:

Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 19.04.2021 bis einschl. 07.05.2021, durch Aushang der entsprechenden Planunterlagen im Rathaus, II. Stock, stattgefunden. Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See Nr. 04/2021 (veröffentlicht am 16.04.2021).

  • Es sind keine Stellungnahmen / Einwendungen aus der Öffentlichkeit eingegangen.


II. erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gem. § 34 Abs. 6 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nummer 3 BauGB:

Mit Schreiben vom 14.04.2021 erfolgte die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, mit Fristsetzung bis zum 07.05.2021.



Folgende Behörden haben keine Stellungnahme abgegeben:

  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd
  • E.ON Bayern AG
  • Energie Südbayern, Traunreut
  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Achengruppe
  • Bauernverband Traunstein
  • Bund Naturschutz, Kreisgruppe Traunstein


Folgende Behörden haben schriftlich Stellung genommen, jedoch keine Einwendungen vorgebracht, die eine Abwägung erforderlich machen würden:

  • Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde vom 07.05.2021
  • Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde vom 15.04.2021
  • Landratsamt Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz vom 06.05.2021
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt vom 15.04.2021
  • Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH vom 03.05.2021
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vom 03.05.2021
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft vom 30.04.2021
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 03.05.2021
  • Staatliches Bauamt Traunstein vom 28.04.2021


Folgende Behörden haben eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, die eine Abwägung erforderlich machen oder der Kenntnisnahme dienen:

  • Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde vom 05.05.2021
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 26.04.2021
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 05.05.2021
  • Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Freilassing vom 29.04.2021 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt Kenntnis vom o.g. Sachverhalt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 14:02 Uhr