Feststellung der Jahresrechnung 2020 gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 13.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.12.2021 ö 4

Sachverhalt

Die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2020 wurde am 25.10.2021 vom Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommen. Die festgestellten Beanstandungen bzw. Anregungen, sowie deren Erledigung werden bekanntgegeben. Kämmerer Kraus informiert vor der Beschlussfassung, dass mit dem Feststellungsbeschluss die Jahresrechnung 2020 vom Rat als offizielle Jahresrechnung anerkannt wird. Mit der Feststellung wird die Rechnungslegung nach der örtlichen Prüfung abgeschlossen und aus dem von der Verwaltung erstellten Entwurf der Jahresrechnung wird eine Jahresrechnung der Gemeinde. Die Feststellung ist ein Mittel zur Kontrolle der Verwaltung durch den Gemeinderat. 

Der Bilanzgewinn 2020 des BgA steht bis dato noch nicht fest, weil vom BKPV die Bilanz 2020 noch nicht erstellt wurde. Im Beschluss konnte daher nicht aufgenommen werden, dass der Bilanzgewinn der Rücklage zugeführt wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Taching a. See in der diesem Beschluss als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.04.2022 09:02 Uhr